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Wer einen Führerausweis besitzt, muss sich regelmässig von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt untersuchen lassen.

Mit fortschreitendem Alter kann die Fahreignung abnehmen. Das heisst, dass die allgemeinen psychischen und physischen Grundvoraussetzungen zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr nicht mehr gegeben sind. Die Kontrolluntersuchung bei einer zugelassenen Stufenärztin oder einem Stufenarzt soll bestimmen, ob die Fahreignung als Grundbedingung für die Belassung des Führerausweises noch fortbesteht. Im Einzelfall kann die Untersuchung auch ausgedehnt oder eingeschränkt werden. 

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sendet Ihnen zu gegebener Zeit eine entsprechende Aufforderung für die notwendige Kontrolluntersuchung. Diese muss anschliessend innerhalb von zwei Monaten bei einer Ärztin oder einem Arzt der entsprechenden Stufe erfolgen.

Weitere Informationen zu den Qualitätsanforderungen bei Fahreignungsuntersuchungen erhalten Sie unter: medtraffic.ch.

Ärztliche Kontrolluntersuchung

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