Nachdem Sie alle Diensttage im Militär- oder Zivildienst geleistet haben, können Sie eine Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgabe beantragen.
Der Anspruch auf Rückerstattung verjährt 5 Jahre nach Entlassung aus dem Militär- oder Zivildienst.
Wurde eine Ersatzabgabe noch in einem anderen Kanton bezahlt, vermerken Sie dies bitte auf dem Antragsformular.
Ablauf für Angehörige der Armee
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Stellen Sie uns das Antragsformular zusammen mit Ihrem Dienstbüchlein zu.
Ablauf für Zivildienstleistende
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Stellen Sie uns das Antragsformular mit der Bestätigung über die Dienstpflichterfüllung zu.
Noch offene Fragen?
Amt für Militär und Zivilschutz
Burgstrasse 50
9000 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet