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Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? Oder wollen Sie sich aus dem Bürgerrecht entlassen? Hier finden Sie Informationen dazu.

Das Bürgerrecht in der Schweiz ist dreigeteilt. Neben der Schweizer Staatsangehörigkeit umfasst das Bürgerrecht auch ein Kantons- sowie ein Gemeindebürgerrecht. Im Einbürgerungsverfahren sind deshalb Bund, Kanton und Gemeinde beteiligt.

Es gibt verschiedene Einbürgerungsverfahren. Es gibt die ordentliche und erleichterte Einbürgerung, die Wiedereinbürgerung früherer Schweizerinnen und Schweizer sowie die Bürgerrechtsentlassung.

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Bürgerrecht und Namensänderungen

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

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