Immaterielles Kulturerbe – Ausschreibung für Beiträge des Bundesamts für Kultur
Das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Dies mit dem Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen bei der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. Die Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes leisten einen Beitrag zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe der Schweiz.
Eingabefrist beim BAK ist der 30. Juni 2024
Bis 30. Juni 2024 können Gesuche für Förderbeiträge beim BAK eingereicht werden. Das BAK spricht Beiträge nur für Projekte, die sich auf eine oder mehrere Traditionen beziehen, welche in der «Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz» eingetragen sind.
Die Gesuche können nur über die Förderplattform des BAK eingereicht werden. Vor dem Einreichen eines Gesuchs sind die Wegleitung und die Verordnung des EDI zu beachten. Weitere Informationen sind auf der Website des BAK unter Förderung des Immateriellen Kulturerbes (admin.ch) ersichtlich.
Informationen zu Beiträgen des Kantons St.Gallen an Massnahmen, die das immaterielle Kulturerbe des Kantons betreffen, sind hier abrufbar.
Noch offene Fragen?
Manuela Reissmann
Fachverantwortliche Kulturerbe
St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen