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Gemäss Gesundheitsgesetz (sGS 311.1) sind die Amtsärzte/Amtsärztinnen die gesundheitspolitischen Aufsichts- und Vollzugsorgane des zuständigen Departementes. Sie erfüllen die gerichtsärztlichen und andere amtsärztliche Aufgaben; vorbehältlich bleiben gerichtsmedizinische Gutachten. Das Gesundheitsdepartement wählt die Amtsärztinnen & Amtsärzte in der erforderlichen Anzahl und bestimmt ihren Zuständigkeitsbereich. Derzeit orientiert sich der örtliche Zuständigkeitsbereich der Amtsärzte und Amtsärztinnen an den Grenzen der früheren Bezirke des Kantons, aber bei Bedarf auch auf den ganzen Kanton.

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Gesundheitsdepartement

Kantonsarztamt

Dr. med. Katharina Schenk
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen