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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
21.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache fahrlässige Tötung etc. (Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. April 2022 in Niederuzwil einen Personenwagen mit überhöhter Geschwindigkeit sowie unter Einfluss von Alkohol gelenkt und in der Folge einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Dabei verstarben drei Mitfahrende auf der Unfallstelle, die Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte der mehrfachen fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung, der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration) schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen (Probezeit 2 Jahre). Es verpflichtete die Beschuldigte, einer Privatklägerin eine Genugtuung von Fr. 12'000.00 zu bezahlen. Die übrigen Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche der Privatkläger wurden dem Grundsatz nach geschützt und im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen. Die Be-schlagnahme des Fahrzeugs wurde aufgehoben. Mit Berufung verlangt die Beschuldigte unter anderem einen Freispruch von der Anklage der qualifi-zierten groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie die Ausfällung einer tieferen Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 8. Juni 2023)
22.05.24 08:30 Strafkammer A

Die Verhandlung wurde abgesagt

Straffall betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Verlauf des ersten Halbjahres 2018 trotz entzogenem Führerausweis sowie teilweise unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol mehrfach ein Fahrzeug gelenkt zu haben. Zudem habe er sich durch Flucht zweier Polizeikontrollen und einmalig einer Feststellung seiner Fahrunfähigkeit zu entziehen versucht. Weiter habe er anlässlich eines dieser Fluchtversuche beinahe einen Polizisten angefahren und einen Unfall mit Sachschaden verursacht. Schliesslich habe der Beschuldigte den Kanton St. Gallen trotz entsprechender Aufforderung des Migrationsamtes nicht fristgerecht verlassen und über Monate hinweg regelmässig Kokain und Marihuana konsumiert.
Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren betreffend Verletzung der Verkehrsregeln ein und sprach den Beschuldigten der Gewalt und Drohung gegen Beamte, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration und andere Gründe), der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrun-fähigkeit, der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung, der Übertretung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der mehrfachen Über-tretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Es verurteilte ihn unter Widerruf einer früheren bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie im Zusatz zu einem bereits ergangenen Strafbefehl mit 120 Tagen Freiheitsstrafe zu einer teilbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 24 Monaten (8 Monate vollziehbar, 16 Monate aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren). Weiter wurde der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen (Probezeit 3 Jahre) sowie zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt.
Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte, den Verzicht auf den Widerruf sowie eine tiefere Sanktion (bedingte Gesamtstrafe von 20 Monaten). Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 25. August 2021)

23.05.24 08:30 Strafkammer A

Die Verhandlung wurde abgesagt

Straffall betreffend versuchten Raub etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, zusammen mit zwei Kollegen eine private Dachterrasse betreten und diese trotz Aufforderung eines Bewohners nicht verlassen zu haben, worauf es zu einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung zwischen den anwesenden Personen gekommen sei. Zudem soll der Beschuldigte versucht haben, einem Passanten das Mobiltelefon aus der Hand zu reissen. Als dies nicht gelungen sei, habe er diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen, um ihn dazu zu bringen, Geld oder sein Mobiltelefon herauszugeben. Schliesslich werden dem Beschuldigten zahlreiche Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie weitere Delikte zur Last gelegt.
Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten von der Anklage des versuchten Raubs sowie einzelner Strassenverkehrsdelikte frei. Hingegen sprach es ihn des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Urkundenfälschung, der Nötigung, der Übertretung des Eisenbahngesetzes sowie zahlreicher Strassenverkehrs-delikte schuldig. Das Kreisgericht ordnete den Vollzug einer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten an und verurteilte den Beschuldigten für die von ihm neu begangenen Taten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung, er sei unter Einbezug der vom Kreisgericht Rorschach widerrufenen bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu einer bedingten Gesamtfreiheitsstrafe von maximal 18 Monaten zu verurteilen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Mit ihrer Anschlussberufung verlangt sie, der Beschuldigte sei unter Einbezug der vom Kreisgericht Rorschach widerrufenen bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten zu verurteilen. Davon seien sechs Monate zu vollziehen. Zusätzlich sei der Beschuldigte zu einer Geldstrafe zu verurteilen.)
Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 1. April 2022)

27.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Fortsetzung der Verhandlung vom 19. Januar 2024. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Beschuldigten mit separaten Anklageschriften Folgendes vor:
Mit Anklageschrift vom 13. Juli 2021 wird dem Beschuldigten 1 in der Hauptsache zur Last gelegt, mit einer am Kopf aufgesetzten Schusswaffe auf eine andere Person geschossen zu haben. Das Kreisgericht Rheintal sprach den Beschuldigten 1 von der Anklage des Angriffs frei. Dagegen wurde der Beschuldigte 1 des versuchten Mordes, der Nötigung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Dafür verurteilte das Kreisgericht den Beschuldigten 1 zu einer Freiheitsstrafe von 12.5 Jahren und verwies ihn für 10 Jahre des Landes. Gegen diesen Entscheid haben der Beschuldigte 1 und ein Privatkläger Berufung erklärt. Der Beschuldigte 1 beantragt einen vollumfänglichen Freispruch, der Privatkläger einen Schuldspruch wegen Angriffs sowie die Erhöhung der vom Kreisgericht zugesprochenen Genugtuung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufungen an.) Mit Anklageschriften vom 13. Juli 2021 und 21. Januar 2022 werden dem Beschuldigten 2 zur Hauptsache mehrere Körper- und Ehrverletzungsdelikte, Drohungen, Sachbeschädigungen und mehrfache Gewalt und Drohungen gegen Beamte vorgeworfen. Zusammenfassend soll er bei verschiedenen Gelegenheiten körperliche Gewalt gegenüber unterschiedlichen Personen ausgeübt sowie Beschimpfungen und Drohungen, namentlich gegenüber Polizeibeamten, geäussert haben. Das Kreisgericht Rheintal sprach den Beschuldigten 2 von der Anklage der einfachen Körperverletzung, des Angriffs, der Nötigung, der üblen Nachrede und der Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz frei. Hingegen sprach es den Beschuldigten 2 der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten Begünstigung, der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der mehrfachen Drohung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Beschimpfung, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der mehrfachen geringfügigen Sachbeschädigung schuldig. Dafür verurteilte das Kreisgericht den Beschuldigten 2 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00. Ausserdem ordnete das Kreisgericht eine Landesverweisung von 8 Jahren an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte 2 weitere Freisprüche, eine mildere Strafe sowie ein Absehen von einer Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rheintal (Entscheiddatum: 18. November 2022)
29.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Brandstiftung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom September 2021 bis September 2022 insgesamt acht Brandstiftungen (teilweise mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen) begangen zu haben.
Die Vorinstanz sprach ihn in drei Fällen von der Anklage der Brandstiftung (teilweise mit Gefahr für Leib und Leben) frei. In fünf Fällen sprach sie ihn der Brandstiftung schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Straf- bzw. Massnahmenvollzugs. Zudem ordnete sie eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB an. Der Beschuldigte akzeptiert die vorinstanzlichen Schuldsprüche und beantragt mit seiner Berufung die Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster
(Entscheiddatum: 31. Oktober 2023)

31.05.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Urkundenfälschung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, eine Rechnung über zwei Maklerprovisionen gefälscht zu haben. Er habe auf einer Originalrechnung mit dem Computer für den Verkauf von zwei Wohnungen anstatt der tatsächlichen Maklerprovision von jeweils Fr. 14'040.00 einmal Fr. 100'000.00 und einmal Fr. 120'000.00 eingesetzt. Die gefälschte Rechnung habe er anschliessend beim Kantonalen Steueramt eingereicht, um dieses über die tatsächliche Maklerprovision zu täuschen. Durch die Angabe der höheren Maklerprovisionen habe der Beschuldigte beim Verkauf der beiden Liegenschaften bei der Grundstück-gewinnsteuer unrechtmässig einen Betrag von Fr. 28'810.00 bzw.
Fr. 35'476.00 einsparen wollen. Weiter habe der Beschuldigte es als Geschäftsführer eines Restaurants unterlassen, in seinem Lokal die Feuer-schutzbestimmungen zu überprüfen.
Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von den Vorwürfen der Urkunden-fälschung und der mehrfachen Übertretung des Feuerschutzgesetzes frei. Demgegenüber erklärte sie ihn des mehrfachen Steuerbetrugs schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 150.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Steuer-betrugs. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 14. September 2022)
04.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Tötung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 31. Januar 2017 fahrlässig den Tod einer Patientin verursacht zu haben. Er habe in seiner Stellung als Chirurg bei der operativen Entfernung ihrer Gallenblase in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit verschiedene Behandlungsfehler begangen, welche schliesslich dazu geführt hätten, dass sie innerlich verblutet sei.

Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Beschuldigten der fahrlässigen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem verpflichtete es den Beschuldigten, den Privatklägern (Ehemann und Mutter des Opfers) eine Genugtuung von Fr. 35'000.00 bzw.
Fr. 15'000.00 zu bezahlen.

Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von der Anklage der fahrlässigen Tötung. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger beantragen die Abweisung der Berufung.)
Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum:30. September 2021)
11.06.2024 09:00 Handelsgericht A Der Kläger war als Agent für die Beklagte tätig. Die Beklagte kündigte den Agenturvertrag. Der Kläger behauptet insbesondere Forderungen für angeblich vermittelte Geschäfte aus dem Agenturvertrag und Forderungen auf Rückzahlung von Anzahlungen aus nicht realisierten Bauverträgen. Die Beklagte bestreitet die Forderungen.
13.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, versucht zu haben, den Privatkläger vom Fahrersitz eines gestarteten Personenwagens zu ziehen. Als ihm dies nicht gelungen sei, habe er mit beiden Händen ans Autodach gegriffen und mit seinem Fuss in den Innenraum gegen den Privatkläger getreten, ohne zu schauen, wohin er getreten habe. Dabei habe er den Privatkläger so heftig mit dem Fuss am Kopf getroffen, dass dieser sich einen Bruch des Unterkiefers zugezogen habe.

Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten der versuchten schweren Körperverletzung sowie der versuchten Nötigung schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Von einer Landesverweisung wurde abgesehen. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung hauptsächlich einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung und der versuchten Nötigung. Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und beantragt eine Landesverweisung von 10 Jahren. Der Privatkläger beteiligt sich nicht am Berufungsverfahren.)
Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 06.07.2022)
17.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Verletzung der Verkehrsregeln etc. (Am Nachmittag des 18. Februar 2020 kam es auf dem gemeinsamen Rad- und Fussweg der Langäulistrasse in Buchs zu einer Kollision zwischen einem E-Bike-Fahrer und einem Fussgänger. Die Staatsanwaltschaft wirft dem E-Bike-Fahrer vor, er habe seine Geschwindigkeit ungenügend an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse angepasst. Dem Fussgänger wird zur Last gelegt, er habe dem entgegenkommenden E-Bike-Fahrer den Vortritt nicht gewährt.

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sprach den Fussgänger der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von
Fr. 100.00. Den E-Bike-Fahrer sprach das Kreisgericht von der Anklage der einfachen Verkehrsregelverletzung frei.

Der Fussgänger verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch und die Verurteilung des E-Bike-Fahrers wegen einfacher Verkehrsregelverletzung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Zudem sei der E-Bike-Fahrer zu Schadenersatz zu verpflichten. Die Staatsanwaltschaft und der E-Bike-Fahrer beantragen die Abweisung der Berufung.)
Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 11.11.2021)
18.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Amtsgeheimnis unterworfene Sachverhalte betreffend den Privatkläger, welche ihm aufgrund seiner (damaligen) Stellung als Angestellter des Kantons St.Gallen anvertraut waren, gegenüber seinem Vorgänger bzw. dessen Rechtsvertreter sowie gegenüber einem Medienschaffenden offenbart zu haben. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von der Anklage der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung frei und wies die Zivilklage des Privatklägers ab. Mit Berufung verlangt der Privatkläger einen Schuldspruch des Beschuldigten wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung, dessen angemessene Bestrafung sowie die Zusprechung von Genugtuungs- und Entschädigungsbeträgen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung; der Beschuldigte hat noch keine Anträge gestellt.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 02.07.2021)
19.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seinen Pflichten in der Funktion als Sicherheitsverantwortlicher einer Baustelle nicht genügend nachgekommen zu sein. Er soll dem Privatkläger und einem anderen Bauarbeiter den Auftrag erteilt haben, Betoniergerüste zu errichten. Hierbei soll der Privatkläger beim Versuch, Holzdielen für die Betonierbühnen zu verlegen, auf der Krone der Wandschalungen ausgerutscht und aus einer Höhe von rund 2.7 Metern auf den Betonboden gestürzt sein, wodurch sich der Privatkläger verschiedene schwere Verletzungen zuzog, welche zu einer Teilinvalidität führten. Der Beschuldigte soll dadurch seine Pflicht, sicherzustellen, dass an der Absturzstelle ein Seitenschutz angebracht oder eine anderweitige Sicherheitsmassnahme vorgekehrt wird, verletzt haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von sämtlichen Vorwürfen frei und verwies den Privatkläger für Zivilansprüche auf den Zivilweg. Im Berufungsverfahren beantragt der Privatkläger die Verurteilung des Beschuldigten wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde und verlangt die Gutheissung seiner Zivilansprüche dem Grundsatz nach. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft tragen auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 08.06.2021)
24.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend selbständigen nachträglichen Entscheid (Antrag auf Prüfung der Verwahrung) (Der Verurteilte befand sich in einer stationären therapeutischen Massnahme. Mit Verfügung vom 25. Januar 2024 lehnte das Sicherheits- und Justizdepartement St. Gallen die bedingte Entlassung des Verurteilten aus der stationären therapeutischen Massnahme ab. Gleichzeitig wurde die stationäre Massnahme aufgehoben und vollzugsrechtliche Sicherheitshaft angeordnet. Sodann wurde der Strafkammer des Kantonsgerichts die Verwahrung des Verurteilten beantragt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem Antrag auf Verwahrung an.) Vorinstanz: Kantonsgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 07.07.2020)
25.06.2024 08:30 Handelsgericht A Die Parteien schlossen einen Vertrag über die Lieferung und Montage von Kücheneinrichtungen. Die Klägerin behauptet aus diesem Vertrag offene Forderungen. Die Beklagte bestreitet diese.
26.06.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfachen unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Monaten April bis August 2017 die unrechtmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern erwirkt zu haben. Das Kreisgericht sprach ihn des mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 70.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren. Ausserdem verwies es ihn für 5 Jahre des Landes. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 24.06.2021)
27.06.204 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfachen qualifizierten Raub etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrere Bank- und Postfilialen mittels Androhung von Waffengewalt mit einer Softair-Pistole ausgeraubt bzw. dies versucht zu haben. Mit dem erbeuteten Geld habe er diverse Luxusartikel gekauft sowie andere Handlungen unternommen, um die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln. Ferner sei er mehrfach in angetrunkenem Zustand gefahren. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten des mehrfachen Raubs, des mehrfachen versuchten Raubs, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Geldwäscherei, der versuchten Geldwäscherei, des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz und des mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren und einer Busse. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte eine geringere Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 28.09.2023)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten