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Die Eigentümerschaft stellt möglichst frühzeitig – auf jeden Fall vor Beginn der Bauarbeiten – ein Beitragsgesuch an die Kantonale Denkmalpflege. Sie informiert die Behörde anhand von Fotos, Plänen, einer Beschreibung und einem detaillierten Kostenvoranschlag, mit Kopien der relevanten Offerten, über die geplanten Baumassnahmen.

Nach der Prüfung des Gesuchs werden die Eigentümer mittels Beitragsverfügung über den voraussichtlichen Subventionsbetrag informiert. Bei Sakralbauten richtet der Kanton nur einen Beitrag aus, wenn der betreffende Konfessionsteil mindestens die Hälfte des Kantonsbeitrags leistet. Kantonsbeiträge von Fr. 20 000.– oder höher werden aus dem Lotteriefonds finanziert. Für die Lotteriefondsfinanzierung muss dem Kantonsrat Antrag gestellt werden. Die Eingabefristen dafür sind im Februar und August.

Kantonsbeiträge an den Schutz, die Erhaltung und Pflege sowie Untersuchung und Erforschung oder an den Erwerb von Baudenkmälern von Fr. 20 000.– oder höher werden im Grundbuch angemerkt. Danach ist das Objekt in einem dem Beitragszweck entsprechenden Zustand zu erhalten und Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Kantons (Art. 16).

Das Einreichen von Gesuchen ist ausschliesslich über ein Online-Formular möglich. Es können auch PDF Dateien hochgeladen werden:

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Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen