Wir klären ab, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben. Wir sorgen dafür, dass Ihre Taggelder pünktlich an Sie ausgezahlt werden. Bei Fragen rund um Ihre Ansprüche sind wir für Sie da.
Nachdem Sie sich auf einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) im Kanton St.Gallen arbeitslos gemeldet und uns alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, können wir Ihre Ansprüche abklären und berechnen.
Alle notwendigen Formulare finden Sie unter www.arbeit.swiss.
Grundlagen
Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenleistungen haben, wie hoch IhrTaggeld ist und wie lange Sie Arbeitslosentaggelder beziehen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Informationsprogramm des Verbands der öffentlichen Arbeitslosenkassen
In vier Videos hat der Verband der öffentlichen Arbeitslosenkassen (VAK) für Sie die wichtigsten Informationen zur Arbeitslosenentschädigung zusammengetragen.
- Grundvoraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern
- Ihr versicherter Verdienst und die Höhe Ihrer Leistungen,
- die Dauer der Arbeitslosenentschädigung und die Wartefristen und als letztes
- das Formular 'Angaben der versicherten Person'.
Häufig gestellte Fragen
In der folgenden Tabelle finden Sie alphabetisch die Stichwörter zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema «Arbeitslosenentschädigung».
Wo melde ich mich an?
Sie können sich bei jedem RAV im Kanton St.Gallen anmelden. Die Beratungsgespräche finden beim RAV, das für Ihre Wohngemeinde zuständig ist, statt.
Wann melde ich mich an?
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Melden Sie sich aber so früh an wie möglich. Sie werden so bereits vom RAV beraten, bevor Sie arbeitslos werden.
Wie kann ich mich wieder abmelden?
Informieren Sie Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater beim RAV. Beachten Sie zudem auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» Punkt 10. Das Formular erhalten Sie jeweils direkt zugestellt.
Wann bin ich ausgesteuert?
Wenn die Taggelder aufgebraucht sind. Auf jeder Abrechnung sehen Sie, wie viele Taggelder Sie noch beziehen können. Oder wenn Ihre Rahmenfrist abgelaufen ist und Sie keinen Anspruch auf eine neue Rahmenfrist haben.
Was mache ich, wenn ich ausgesteuert bin?
Falls Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, melden Sie sich beim Sozialamt Ihrer Wohngemeinde.
Sind Sie Angestellter in der eigenen Firma (z.B. Verwaltungsrat in einer AG, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH) haben Sie erst nach Austragung aus dem Handelsregister Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Als versicherter Verdienst wird der effektiv ausbezahlte Lohn zur Berechnung herangezogen (Lohnflussprüfung).
Wie viele Ferientage stehen mir zu?
Nach jeweils 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anrecht auf 5 Ferientage. Auf Ihrer monatlichen Abrechnung sehen Sie die Anzahl Ihrer offenen Ferientage.
Wann erhalte ich Kinderzulagen / Ausbildungszulagen?
Wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben und der andere Elternteil nicht erwerbstätig ist. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach dem jeweiligen kantonalen Familienzulagengesetz. Die Kinderzulage wird dem Elternteil mit dem höheren Lohn ausbezahlt.
Weshalb erhalte ich nicht jeden Monat die Kinderzulage / Ausbildungszulage?
Bei einem Zwischenverdienst ab 592 Franken im Monat müssen die Kinderzulagen über den Arbeitgeber ausgerichtet werden. Bei Kindern über 16 Jahren benötigen wir eine gültige Ausbildungsbestätigung.
Sie müssen eine Krankheit, einen Unfall oder eine Mutterschaft innert einer Woche Ihrem RAV melden.
Einen Unfall melden Sie zusätzlich Ihrer Arbeitslosenkasse und, falls Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilgenommen haben, dem Organisator. Bei Unfall erhalten Sie während den ersten 3 Tagen (inkl. Unfalltag) Leistungen von der Arbeitslosenversicherung. Danach erhalten Sie Taggelder von der Suva.
Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nur für die ersten 30 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug sind die Krankentaggelder auf 44 beschränkt.
Entschädigungen nach der Niederkunft richten sich nach dem EOG (Erwerbsersatz bei Mutterschaft). Informieren Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
Wie hoch ist mein Taggeld nach der Lehre?
Mit einer abgeschlossenen Berufslehre bekommen Sie 127 Franken, ohne abgeschlossene Berufslehre 102 Franken. Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten davon 50 Prozent.
Kann eine Rahmenfrist verlängert werden?
In der Regel nein. Wenn Sie aber in den letzten 2 Jahren genügend Beitragszeit (12 Monate) aufweisen können, kann eine neue Rahmenfrist eröffnet werden. Ausnahmen gibt es bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder bei Geburt oder Erziehungszeiten während der Rahmenfrist.
Bisher war ich selbstständig erwerbstätig. Habe ich auch Anspruch?
Nur, wenn Sie in den letzten 4 Jahren die Mindestbeitragszeit von 12 Monaten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erfüllt haben.
Lassen Sie sich durch die Kantonale Arbeitslosenkasse St.Gallen beraten.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) sieht für die maximale Bezugsdauer in der Regel eine 2-jährige Rahmenfrist für den Leistungsbezug vor. Stichtag für den Beginn dieser Rahmenfrist ist der erste Tag, an dem Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Sie haben je nach Voraussetzung (Alter, Unterhaltspflichten, Anzahl Beitragsmonate) Anspruch auf 200 bis 640 Taggelder. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, haben Sie Anspruch auf 90 Taggelder.
Sie haben eine unselbstständige oder selbstständige Arbeit angenommen und erzielen dabei ein Einkommen, das kleiner ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung (ALE). Das erzielte Einkommen aus dieser Tätigkeit nennt man Zwischenverdienst. Ihre ALE (Kompensationszahlung) beträgt während mindestens 12 Monaten 80% oder 70% von der Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und dem versicherten Verdienst. Der Zwischenverdienst muss orts- und berufsüblich entschädigt werden. Es ist für Sie auf jeden Fall vorteilhaft, einen Zwischenverdienst zu erzielen, denn damit
- verbessern Sie Ihr Einkommen, da der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der ALV zusammen immer höher sind als die ALE;
- erwerben Sie neue Beitragszeiten (keine Beitragszeiten erwerben Sie mit einem selbstständigen Zwischenverdienst, mit einem Verdienst im Rahmen einer durch die Arbeitslosenversicherung finanzierten vorübergehenden Beschäftigung oder mit einem Verdienst durch Teilnahme an einer von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme);
- bietet sich Ihnen die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln sowie interessante Kontakte zu knüpfen; zudem ist es leichter, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine neue Stelle zu finden.
Kontakt

Michael Schweitzer
Leiter
Kantonale Arbeitslosenkasse
Geltenwilenstrasse 16
9001 St.Gallen
Telefonzeiten
Mo-Di, Do: 8.30-11.00 Uhr / 13:30-16:00 Uhr
Mi, Fr: 8:30-11:00 Uhr
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