Sie können bei jeder Poststelle im Kanton St.Gallen den Fahrzeugwechsel vornehmen.
Das entsprechende Formular können Sie ausgedruckt und ausgefüllt an den Postschalter mitbringen.
Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit dem Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges, den Papieren des neuen Fahrzeuges die Verfügbarkeit des bestellten Versicherungsnachweises prüft die Poststelle elektronisch.
Hinweis:
Fahrzeugwechsel mit Fahrzeugausweisen, mit dem Eintrag Code 178 «Halterwechsel verboten» können auf der Poststelle nicht verarbeitet werden und werden zurückgewiesen. In einem solchen Fall, Unterlagen ans Strassenverkehrsamt einreichen.
Die Gebühr für den Fahrzeugwechsel beträgt 40 Franken.
Formular 13.20 A mit Typengenehmigung "X"
Mit Einführung des CO2-Gesetzes (01.07.2012) können Fahrzeuge mit dem Prüfbericht Formular 13.20A (gelb) mit Typengenehmigung "X" nicht mehr auf der Poststelle eingelöst werden. Diese Einlösungen erfolgen ausnahmslos nur beim Strassenverkehrsamt St. Gallen. Die Poststellen haben den Auftrag, diese Fahrzeugeinlösungen direkt am Schalter zurückzuweisen.
Die Kopie des Formulars dient als provisorische Verkehrsberechtigung, bis Ihnen der Original-Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt zugestellt wird.
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