Ihr Fahrzeug mit schweizerischen Kontrollschildern ist wegen Beschädigung, Reparatur, Revision, Umbau und dergleichen nicht mehr gebrauchsfähig.
Damit die Post Ihnen einen Ersatzfahrzeugausweis ausstellen kann, werden folgende Unterlagen benötigt:
- das ausgefüllte Formular, auch direkt am Postschalter erhältlich
- Originalfahrzeugausweis des zu ersetzenden Fahrzeuges
- Originalfahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges evtl. mit Prüfbericht oder Prüfungsbericht 13.20A
Ersatzfahrzeugausweise mit Fahrzeugausweisen, mit dem Eintrag Code 178 «Halterwechsel verboten» können auf der Poststelle nicht verarbeitet werden.
Die Gebühr für einen Ersatzfahrzeugausweis beträgt 70 Franken.
Beachten Sie bitte:
- nur Fahrzeuge gleicher Fahrzeugart als Ersatzfahrzeuge bewilligt werden können. (d.h. Personenwagen gegen Personenwagen, Lieferwagen gegen Lieferwagen etc.)
- die Geltungsdauer max. 30 Tage beträgt.
- bei mehr als zehnjährigen Ersatzfahrzeugen die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen darf.
- der Ersatzfahrzeugausweis nach Ablauf der Frist unverzüglich der Post zurückzugeben ist.
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