Bäume und Sträucher führen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Gestützt auf das Zivilgesetzbuch (ZGB) hat der Kanton St.Gallen Regelungen über die Einhaltung von Grenzabständen im Einführungsgesetz zum ZGB (EGZGB) erlassen.
Die Abstandsvorschriften für Einfriedungen und Gehölze sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Allfällige Konflikte sind auf privatrechtlicher Ebene zu lösen.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Abstandsvorschriften im Kanton St.Gallen
Die erforderlichen Grenzabstände sind in den Artikeln 96ff. des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt.