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Für die Einreise von Heimtieren in die Schweiz gelten bestimmte Einfuhrbedingungen.

Bild_Ukraine

Ausnahmeregelung

Da sich zahlreiche Menschen auf der Flucht aus der Ukraine befinden, gestattet die Schweiz bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus diesem Land ebenfalls die Einreise der mitgebrachten, eigenen Heimtiere. Dies auch dann, wenn die Tiere die geltenden Einfuhrbedingungen nicht erfüllen. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschliesslich für Hunde und Katzen.

Weitere Informationen, sowie das benötigte Formular finden Sie hier.

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Tag der Arbeit, 1. Mai 2023, Nachmittag
- Auffahrt, 18. Mai 2023
- Pfingstmontag, 29. Mai 2023
- Nationalfeiertag, 1. August 2023
- Allerheiligen, 1. November 2023
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2023
- Stephanstag, 26. Dezember 2023
- Neujahr, 1. Januar 2024
- Berchtoldstag, 2. Januar 2024