Für die Einreise von Heimtieren in die Schweiz gelten bestimmte Einfuhrbedingungen.

Ausnahmeregelung
Da sich zahlreiche Menschen auf der Flucht aus der Ukraine befinden, gestattet die Schweiz bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus diesem Land ebenfalls die Einreise der mitgebrachten, eigenen Heimtiere. Dies auch dann, wenn die Tiere die geltenden Einfuhrbedingungen nicht erfüllen. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschliesslich für Hunde und Katzen.
Weitere Informationen, sowie das benötigte Formular finden Sie hier.
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
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Freitag
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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2023, Nachmittag
- Auffahrt, 18. Mai 2023
- Pfingstmontag, 29. Mai 2023
- Nationalfeiertag, 1. August 2023
- Allerheiligen, 1. November 2023
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2023
- Stephanstag, 26. Dezember 2023
- Neujahr, 1. Januar 2024
- Berchtoldstag, 2. Januar 2024