Der Japankäfer ist ein gebietsfremder Käfer, der grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten kann. Er frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzenarten und ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. In den letzten Jahren hat er sich schrittweise in mehreren Regionen der Schweiz ausgebreitet – zuletzt wurde er auch im Kanton St.Gallen nachgewiesen.
Wichtige Informationen und Massnahmen
Zoomen Sie in die Karte rein:
Wenn Ihr Wohnort innerhalb oder zum Teil im roten Feld liegt, liegen Sie im Befallsherd.
Wenn Ihr Wohnort innerhalb oder zum Teil im gelben Feld liegt, liegen Sie in der Pufferzone.
Die blauen Markierungen zeigen Fundorte des Käfers.
Der Japankäfer kann grossen Schaden in der Landwirtschaft verursachen. Der Bund hat deshalb den Kanton St.Gallen damit beauftragt, die Ausbreitung des Japankäfers zu bekämpfen. Der Kanton macht dies in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein.
❌ Grünflächen nicht bewässern:
Bewässern Sie Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden bis Ende September nicht. Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen dürfen Sie weiterhin bewässern.
➡️Schnittgut richtig entsorgen:
Bringen Sie Ihr Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs für die Kompostierung.
(Wenn Sie Ihr Schnittgut durch die Grüngutabfuhr der Stadt Buchs oder der Gemeinde Grabs abführen lassen, müssen Sie nichts unternehmen. Dieses Grüngut wird schon heute zur VfA Buchs gebracht. Sie müssen es nicht selber zur VfA bringen.)
❌ Pflanzen nicht transportieren:
Bringen Sie keine Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd hinaus.
❌ Boden nicht transportieren:
Es ist das ganze Jahr über verboten, die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 cm aus dem Befallsherd hinauszutransportieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
➡️ Schnittgut richtig entsorgen:
Bringen Sie Ihr Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs zur Kompostierung.
(Wenn Sie Ihr Schnittgut durch die Grüngutabfuhr der Stadt Buchs oder der Gemeinde Grabs abführen lassen, müssen Sie nichts unternehmen. Dieses Grüngut wird schon heute zur VfA Buchs gebracht. Sie müssen es nicht selber zur VfA bringen.)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Häufige Fragen und Antworten
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein gebietsfremder Käfer, der in der Schweiz zu den prioritären Quarantäneorganismen zählt – also zu den Schadorganismen, von denen die grössten Schäden zu erwarten sind und deren Bekämpfung am dringendsten ist. Er frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzenarten, darunter Apfel, Weinrebe, Linde, Kirsche, Ahorn und Rosen. Die ausgewachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte; oft bleiben nur die Blattgerippe zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven leben im Boden und schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen – der Rasen wird dadurch braun.
Bei Buchs wurde Anfang Juli erstmals ein toter Japankäfer im Kanton St.Gallen nachgewiesen – der Fundort lag nahe der Autobahn. Die Fachleute des Landwirtschaftlichen Zentrums St.Gallen haben daraufhin im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort Fallen aufgestellt.
In der Zwischenzeit sind etliche weitere lebende Exemplare in die Fallen gegangen – sowohl auf Schweizer Seite als auch auf dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein. Der Bund hat deshalb den Kanton St.Gallen damit beauftragt, die Ausbreitung des Japankäfers zu bekämpfen. Der Kanton macht dies in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein.
- Grösse etwa wie eine Kaffeebohne (1 bis 1,2 cm)
- Metallisch grün schimmernder Kopf und Körpermitte, kupferbraune Deckflügel
- Fünf kleine weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibs, dazu zwei grössere weisse Haarbüschel am Hinterteil
- Sichtbar vor allem im Sommer, von Juni bis September
Der Japankäfer wird häufig mit harmlosen einheimischen Käfern wie Gartenlaubkäfer, Junikäfer, Maikäfer oder Rosenkäfer verwechselt. Die weissen Haarbüschel am Hinterleib sind das wichtigste Unterscheidungsmerkmal.
Er verursacht Frass- und Wurzelschäden an einer sehr grossen Bandbreite von Nutz- und Zierpflanzen und gefährdet damit Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt gleichermassen. Weil er in der Schweiz noch nicht flächendeckend verbreitet ist, versuchen die Behörden bei kleinen, isolierten Populationen, ihn wieder auszurotten. Wo er bereits eng mit befallenen Gebieten im Ausland verbunden ist, wird die weitere Ausbreitung eingedämmt.
Gehen Sie bei einem Verdacht wie folgt vor:
- Käfer einfangen und nicht wieder freilassen
- Prüfen, ob weisse Haarbüschel an beiden Seiten des Hinterleibs vorhanden sind
- Foto machen und genauen Fundort notieren
- Fund mit Foto dem Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen über das Online-Formular neues Fenster melden.
Innerhalb eines Kilometers eines Fundortes (Befallsherd) gelten ab sofort drei einfache Regeln:
- Grünflächen nicht bewässern
Bewässern Sie Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden bis Ende September nicht. Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen dürfen Sie weiterhin bewässern.
- Schnittgut richtig entsorgen
Bringen Sie bis Ende September Ihr Schnittgut ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs.
- Pflanzen nicht transportieren
Bringen Sie keine Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd hinaus.
Der Befallsherd betrifft einen Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Buchs und Grabs.
Darüber hinaus existiert eine Pufferzone (zwischen einem und sechs Kilometern eines Fundortes entfernt). In der Pufferzone darf Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden. Die Pufferzone betrifft Teile der Gemeinden Grabs, Sevelen, Gams, Sennwald und Wartau.
Für die Landwirtschaft, Gartenbaubetriebe und Bauwirtschaft gelten im betroffenen Gebiet besondere Einschränkungen:
Landwirtschaft: Innerhalb des Befallherds ist es bis Ende September verboten, Weiden und Wiesen zu bewässern.
Gartenbau: Im Befallsherd produzierter Rollrasen darf den Befallsherd nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden, ohne sicherzustellen, dass keine Engerlinge vorhanden sind.
Bauwirtschaft: Es ist das ganze Jahr über verboten, die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 cm aus dem Befallsherd hinauszutransportieren.
Landwirtschaftliches Zentrum St.Gallen, Tel. 058 228 24 00
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