Wegen der Zunahme der Wölfe in der Schweiz ist mit steigenden Schäden an Nutztieren im ganzen Kantonsgebiet zu rechnen. Der Bund stellt deshalb für die Alpsaison 2022 zusätzliche Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung.

Unterstützungsbeiträge
Die bisherigen Unterstützungsbeiträge für Herdenschutzhunde und Herdenschutzzäune werden ergänzt mit Beiträgen für Herdenschutzzäune in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN), für ein erweitertes Notfallset Zaunmaterial, für den Einsatz von Hilfspersonen und Herdenschutzhelfern, für mobile Unterkünfte, einer Betriebszaunpauschale sowie Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung.
Temporäre Massnahmen 2022
Notfallset der Herdenschutzberatung
Das LZSG kann das Notfallset mit weiteren Materialien ergänzen, welche dem kantonalen Vollzug dienen (Vergrämung, Einsatz von Notfallmassnahmen im Herdenschutz). Das wären z.B.:
- Alarmguard
- Funkgeräte
- Technisches Material wie z.B. Wärmebildgeräte
- Mobile Unterkünfte für Hirten
Hilfspersonen im Herdenschutz
Herdenschutzhelfer dienen dazu, Landwirte beim konkreten Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen zu unterstützen:
- Anstellung durch Alpbetrieb: Einsatz auf Alpen mit ständiger Behirtung oder mit Umtriebsweidesystem und sofern der Betrieb Herdenschutzmassnahmen nach Art. 10ter JSV ergreift.
Betriebszaunpauschalen
Heimbetrieb
- An solche Zäune gelten dieselben Anforderungen wie bei der Förderung der Verstärkung und Unterhalt von Einzelzäunen
- nur auf Dauerweiden, je nach Grösse und Steilheit von Fr. 1'000.- bis Fr. 10'000.-
Sömmerungsbetrieb
- Sömmerungsbetrieb mit > 300 Tieren: Fr. 5'000.-
- Sömmerungsbetrieb mit < 300 Tieren: Fr. 3'000.-
Abalpung nach Grossraubtierschäden
Bei Zustimmung eines Kantons zu einer grossraubtierbedingten, vorzeitigen Abalpung wird den betroffenen Nutztierbesitzern ein Futtergeld für die vorzeitige Nutzung des Winterfutters auf deren Heimbetrieb ausgerichtet.
Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Gesuchstellung vorzugehen haben, sobald die Details der Umsetzung des BAFU bekannt sind.
Der Kanton SG prüft weitere Massnahmen, an deren Materialkosten der Bund in Absprache Beiträge ausrichten kann.
Häufig gestellte Fragen
Gesuche können mit oben genanntem Formular bei Herdenschutz SG, Rheinhofstrasse 11, 9465 Salez; herdenschutz@sg.ch eingereicht werden.
Der Kanton beteiligt sich an den Sofortmassnahmen Herdenschutz 2022 mit den restlichen 20% (gilt nicht für Herdenschutzzäune nach Art. 10ter Abs. 1 Bst. b JSV).
Es werden auch Beiträge an Herdenschutzzäune in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und je nach Grösse der Dauerweiden Betriebszaunpauschalen (pro 5 Jahre) ausgerichtet.
Informationsstelle Sofortmassnahmen Herdenschutz 2022
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez