Wegen der Zunahme der Wölfe in der Schweiz ist mit steigenden Schäden an Nutztieren im ganzen Kantonsgebiet zu rechnen. Der Bund stellt deshalb für die Alpsaison 2023 zusätzliche Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung.

Unterstützungsbeiträge
Die bisherigen Unterstützungsbeiträge für Herdenschutzhunde und Herdenschutzzäune werden ergänzt mit Beiträgen für Herdenschutzzäune in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN), für ein erweitertes Notfallset Zaunmaterial, für den Einsatz von Hilfspersonen und Herdenschutzhelfern, für mobile Unterkünfte, einer Betriebszaunpauschale sowie Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung.
Temporäre Massnahmen 2023
Notfallset der Herdenschutzberatung
(Gesuch einreichen bis 15. Mai 2023)
Das LZSG kann das Notfallset mit weiteren Materialien ergänzen, welche dem kantonalen Vollzug dienen (Vergrämung, Einsatz von Notfallmassnahmen im Herdenschutz). Das wären z.B.:
- Alarmguard
- Funkgeräte
- Technisches Material wie z.B. Wärmebildgeräte
- Mobile Unterkünfte für Hirten
Hilfspersonen im Herdenschutz
(Gesuch einreichen bis 15. Mai 2023)
Herdenschutzhelfer dienen dazu, Landwirte beim konkreten Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen zu unterstützen:
- Anstellung durch Alpbetrieb: Einsatz auf Alpen mit ständiger Behirtung oder mit Umtriebsweidesystem und sofern der Betrieb Herdenschutzmassnahmen nach Art. 10ter JSV ergreift.
Betriebszaunpauschalen
Anstelle einzelner Zaunbeiträge (gem. Art. 10ter Abs. 1 Bst. b JSV) kann ein Land- oder Alpwirtschaftsbetrieb mit einem für 5 Jahre geltenden Pauschalbetrag für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen unterstützt werden. Die Zaunverstärkungspauschalen können für direktzahlungsberechtigte Betriebe mit Kleinwiederkäuern (Schafe, Ziegen, Tiere älter als 1 Jahr) in den Bergzonen I bis IV ausgerichtet werden. Der Kanton kann die entsprechende Pauschale pro Betrieb nach Abschluss einer Herdenschutzberatung unter Angabe der Betriebsnummer (TVD-Nummer) beim BAFU anfordern. Er schliesst die Möglichkeit einer Doppelfinanzierung aus. Betriebe die 2022 Pauschalen für die Zaunverstärkung erhalten haben, sind von Beiträgen für 2023 ausgeschlossen. Bei Betrieben die seit 2019 Beiträge für Zaunverstärkung erhalten haben, sind die bezogenen Beiträge von der diesjährigen Zaunverstärkungspauschale abzuziehen. Beim Bezug der Pauschale werden an den Betrieb während den nächsten vier Jahren keine weiteren Einzelbeiträge für Herdenschutzzäune ausgerichtet.
Abalpung nach Grossraubtierschäden
(Gesuch einreichen bis 1. Oktober 2023)
Bei Zustimmung eines Kantons zu einer grossraubtierbedingten, vorzeitigen Abalpung wird den betroffenen Nutztierbesitzern ein Futtergeld für die vorzeitige Nutzung des Winterfutters auf deren Heimbetrieb ausgerichtet.
Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Gesuchstellung vorzugehen haben, sobald die Details der Umsetzung des BAFU bekannt sind.
Der Kanton SG prüft weitere Massnahmen, an deren Materialkosten der Bund in Absprache Beiträge ausrichten kann.
Häufig gestellte Fragen
Gesuche können mit oben genanntem Formular bei Herdenschutz SG, Rheinhofstrasse 11, 9465 Salez; herdenschutz@sg.ch eingereicht werden.
Der Kanton beteiligt sich an den Sofortmassnahmen Herdenschutz 2023 mit den restlichen 20% (gilt nicht für Herdenschutzzäune nach Art. 10ter Abs. 1 Bst. b JSV).
Es werden auch Beiträge an Herdenschutzzäune in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche nach Anzahl Schafen/Ziegen über 1 Jahr und nach Bergzone mit einer Betriebspauschale ausbezahlt.
Details sind im "Antragsformular Sofortmassnahmen Herdenschutz 2023" (Gesuch) zu finden.
Informationsstelle Sofortmassnahmen Herdenschutz 2023
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez