Das Betreten und Befahren von Gewässern durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren ist an den durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markierten Stellen definierter Gewässerabschnitte verboten.
Trotz der lokalen Niederschläge der letzten Tage haben sich die Abflusssituationen der Bäche und Flüsse im Kanton St.Gallen nicht erholt. Die Lage bleibt deshalb weiterhin aussergewöhnlich trocken. Die aktuellen Wetterprognosen zeigen auch keine flächendeckenden Niederschläge, die eine Entspannung der Situation erwarten lassen würden.
Die derzeit sehr niedrigen Abflüsse und Wasserstände führen zusammen mit den hohen Wassertemperaturen zu einer grossen Belastung der Fische und Wasserlebewesen. Temperatur- und sauerstoffempfindliche Fischarten weichen deshalb vermehrt in kühlere Gewässerabschnitte, Grundwasseraufstösse, Zuflüsse sowie in die wenigen noch ausreichend tiefen Bereiche aus.
Besonders gefährdet sind kälteliebende und strömungsgebundene Fischarten wie Forellen, Nasen, Groppen und Äschen, sowie deren Jungfische. Zusätzliche Störungen durch das Betreten der Gewässer können Fluchtreaktionen auslösen, die Fische aus geeigneten Rückzugsräumen verdrängen und ihren Energie- und Sauerstoffbedarf zusätzlich erhöhen. Unter den derzeitigen Bedingungen kann dies zu einer Gefährdung bis hin zum Tod der Fische und Wasserlebewesen führen.
Aufgrund der aktuellen Wetter- und Abflussprognosen ist in den kommenden Tagen nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen. Einzelne Niederschläge oder Gewitter vermögen die Wasserführung nur kurzfristig zu verbessern. Eine nachhaltige Verbesserung der Lage ist damit nicht gegeben.
Die Massnahme gilt bis auf Widerruf. Die Fischerei ist an diesen Stellen ebenfalls nicht gestattet.
Unterlagen zum Betretungsverbot
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Christoph Birrer
Abteilungsleiter
