
Im Jahr 2020 hatten 17 Prozent der über 79-Jährigen Wohnsitz in einem Pflegeheim (siehe Grafik rechts). Die Pflegeheimquote und der Bedarf an Pflegeheimplätzen bewegen sich somit 2020 am unteren Ende des Planungskorridors. Dies hängt damit zusammen, dass aufgrund der Übersterblichkeit infolge COVID-19 die Personengruppe der über 79-jährigen Bevölkerung 2020 rund 700 Personen weniger umfasste, als in den Vorjahren für das Jahr 2020 prognostiziert worden war. Der Kanton St.Gallen geht bei seiner Planung der zukünftig benötigten Pflegeheimplätze von Planungsbandbreiten aus. Dabei wird angenommen, dass die Pflegeheimquoten in der Tendenz sinken werden. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, dass die Zahl der benötigten Pflegeheimplätze in den nächsten 15 Jahren kontinuierlich zunehmen wird. Selbst wenn die tiefsten Planungswerte für die Pflegeheimquote Realität würden, wird sich der Platzbedarf gemäss Untergrenze von heute um rund 1'900 Plätze erhöhen. Der wichtigste Grund dafür liegt in der Zunahme der Menschen in der Altersgruppe der über 79-Jährigen. Befinden sich aktuell rund 26'000 Personen in dieser Altersgruppe, werden es im Jahr 2035 etwa 44'000 Personen sein. Dies ist eine Folge des Hineinwachsens von zahlenmässig grossen Babyboom-Geburtsjahrgängen in dieses Alterssegment.
Die Kantone sind gemäss Art. 39 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10; abgekürzt KVG) zur Planung eines bedarfsgerechten Platzangebots in Pflegeheimen verpflichtet.
Die Pflegeheimquote repräsentiert den Anteil der über 79-Jährigen Personen in Pflegeheimen an allen über 79-Jährigen. Zur Berechnung der Quote wird bei vergangenen Jahren auf die Bevölkerungsstatistik zurückgegriffen. Für die zu erwartenden zukünftigen Quoten verwendet das Amt für Soziales ein in Zusammenarbeit mit dem Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickeltes Modell. In diesem werden demographische Daten, epidemiologische Erkenntnisse sowie Hypothesen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. So wird beispielsweise angenommen, dass der Gesundheitszustand der zukünftigen alten Menschen besser ist und ambulante Angebote (SPITEX) vermehrt in Anspruch genommen werden. Da das Ausmass, in dem die getroffenen Annahmen Wirklichkeit werden, nicht präzise geschätzt werden kann und zudem auch von den Massnahmen (z.B. Ausbau der SPITEX) abhängt, die von Kanton und Gemeinden umzusetzen sind, werden Planungsbandbreiten definiert.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 20.11.2022
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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