
Der Wanderungssaldo der Steuerpflichten war im Zeitraum 2011-2014 insgesamt zwar stets positiv, nahm aber laufend ab. 2014 lag der Wanderungssaldo schliesslich bei Null, das heisst, es zogen gleich viele Steuerpflichten weg wie zuzogen. Der Wanderungssaldo der Steuerpflichten mit einem Einkommen kleiner als 100'000 Franken bewegte sich ausnahmslos im positiven Bereich, d.h. es sind im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2014 stets mehr Steuerpflichten zu- statt weggezogen. Bei den Steuerpflichten mit einem höheren Einkommen gab es 2014 erstmals seit 2011 hingegen leicht mehr Weg- als Zuzüge. Ein insgesamt positiver Wanderungssaldo bedeutet nicht automatisch, dass auch die Summe der Erträge aus der einfachen Einkommens- und Vermögenssteuer der Zugezogenen und Weggezogenen steigen. Dies hängt stark von der Finanzkraft der Zu- und Wegziehenden ab.
Im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2014 fiel der wanderungsbedingte Saldo der einfachen Einkommens- und Vermögenssteuer im Jahr 2011 mit knapp vier Millionen Franken am höchsten aus. In den Jahren darauf pendelte sich der wanderungsbedingte Saldo bei rund zwei Millionen ein und zwar trotz des stets abnehmenden Wanderungssaldos der Steuerpflichten. Der positive Gesamtsaldo der wanderungsbedingten Steuererträge ist hauptsächlich auf die Einkommenssteuer zurückzuführen. Die Erträge aus der Einkommenssteuer fallen durchschnittlich rund viermal höher aus als jene aus der Vermögenssteuer. Vor dem Hintergrund, dass sich das Einkommens- und Vermögenssteuersubstrat des Kantons St.Gallen jährlich auf rund 900 Millionen Franken beläuft, ist die wanderungsbedingte Veränderung des Steuersubstrats sehr klein.
Die Tatsache, dass 2014 der Wanderungssaldo der Steuerpflichten Null betrug und dennoch ein positiver Saldo des Steuersubstrats resultierte, lässt den Schluss zu, dass die zuziehenden Steuerpflichten etwas finanzstärker waren als die wegziehenden Steuerpflichten.
Der Staat finanziert sich zu weiten Teilen aus Steuererträgen. Im Kanton St.Gallen stammt die Mehrheit der Steuereinnahmen aus der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen. Veränderungen bei den Steuererträgen sind unter anderem auf sich ändernde Steuerfüsse, veränderte Einkommens- und Vermögensverhältnisse wie auch auf die Häufigkeit der Zu- und Wegzüge steuerpflichtiger Personen sowie deren Finanzkraft zurückzuführen.
Der Wanderungssaldo zusammen mit dem wanderungsbedingten Saldo des Steuersubstrats beleuchtet den letztgenannten Punkt und ermöglicht Aussagen darüber, ob, verglichen mit den Wegziehenden, tendenziell eher finanzstarke oder finanzschwache Steuerpflichten zuziehen.
Für die Untersuchung der Wanderungseffekte auf die Steuererträge werden alle im ordentlichen Verfahren veranlagten Steuerpflichten sowie Quellenbesteuerte mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L (sofern die Aufenthaltsdauer der Kurzaufenthalter mehr als 12 Monate beträgt) berücksichtigt.
Im Fokus stehen die Steuerbeträge von Steuerpflichten, die entweder aus dem Kanton St.Gallen wegziehen oder in diesen zuziehen. Eine Steuerpflicht besteht im Falle von alleinstehenden kinderlosen Personen aus einer einzigen Person. Bei Verheirateten besteht die Steuerpflicht aus den beiden Ehepartnern und, falls vorhanden, ihren nicht steuerpflichtigen Kindern.
Zur Berechnung des wanderungsbedingten Steuerertrags oder -verlusts werden die hypothetischen Steuerbeträge der wegziehenden Steuerpflichten den effektiven Steuerbeträgen der zuziehenden Steuerpflichten gegenübergestellt. Zieht z.B. eine Steuerpflicht weg, dann "entgeht" dem Kanton der Steuerbetrag dieser Steuerpflicht. Da der zu entrichtende Betrag aufgrund des Umzugs unbekannt ist, wird auf den Vorjahreswert abgestellt. Bei einem Zuzug einer Steuerpflicht ist hingegen der zu entrichtende Betrag bekannt.
Die Höhe der jährlichen Steuererträge bzw. -verluste hängen zudem auch davon ab, wie hoch der kantonale Steuerfuss ist. Um die in den verschiedenen Jahren effektiv durch Wanderung bedingten Steuererträge bzw. -verluste sinnvoll vergleichen zu können, wird auf das Steuersubstrat abgestellt. Beim Steuersubstrat handelt es sich um die Steuererträge bzw. -verluste bei einem Steuerfuss von 100 Prozent, der sogenannten einfachen Steuer. Der effektive Steuerertrag/-verlust ergäbe sich aus der Multiplikation der einfachen Steuer mit dem kantonalen Steuerfuss.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.6.2019
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen