
Monatlich 1469 Franken Unterstützung pro Fall
2018 erhielt jede Sozialhilfe beziehende Unterstützungseinheit in Privathaushalten im Durchschnitt 1469 Franken ausbezahlt im Stichmonat. Je nach Falltyp weicht die zugesprochene Leistung jedoch deutlich von diesem Durchschnittswert ab. Wie zu erwarten weisen nicht alleinlebende Einzelpersonen mit 1040 Franken den tiefsten Betrag auf da die Mietkosten, welche einen wesentlichen Anteil der Lebenshaltungskosten ausmachen, sich auf mehrere Parteien verteilen. Sobald eine Einzelperson auch eine separate Wohnung bewohnt steigt die zugesprochene Leistung demgegenüber um mehr als 50 Prozent (1628 Franken). Dass die zugesprochene Leistung grösserer Familienhaushalte teils nur wenige hundert Franken über dem Betrag der Alleinlebenden liegt hängt damit zusammen, dass Familien häufig über zusätzliche Einkünfte verfügen und Alleinlebende mehrheitlich ohne weitere Einkommen sind, so dass bei ihnen der Anteil der Sozialhilfe an der Existenzsicherung entsprechend grösser ist.
Die Kennzahl zeigt die Höhe des Betrages, den die Sozialhilfe übernimmt damit der anerkannte Existenzbedarf gedeckt ist.
Der Median des zugesprochenen Finanzbeitrags wird ermittelt, indem die Werte des zugesprochenen Finanzbeitrags nach ihrer Betragshöhe sortiert werden. Der Median ist dann derjenige Wert, der diese sortierte Verteilung der Fälle in zwei anzahlmässig gleich grosse Hälften teilt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.04.2021
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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