Im Mittel 1'517 Franken Unterstützung pro Fall zugesprochen
2020 erhielt die Hälfte der Sozialhilfe beziehenden Unterstützungseinheiten in Privathaushalten weniger als 1'517 Franken ausbezahlt im Stichmonat, die andere Hälfte mehr. Je nach Falltyp weicht die zugesprochene Leistung jedoch deutlich von diesem Wert ab. Wie zu erwarten weisen nicht alleinlebende Einzelpersonen mit 1'069 Franken den tiefsten Betrag auf, da die Mietkosten, welche einen wesentlichen Anteil der Lebenshaltungskosten ausmachen, sich auf mehrere Parteien verteilen. Sobald eine Einzelperson eine separate Wohnung bewohnt, steigt die zugesprochene Leistung demgegenüber um mehr als 50 Prozent (1'635 Franken). Dass die zugesprochene Leistung grösserer Familienhaushalte teils nur wenige hundert Franken über dem Betrag der Alleinlebenden liegt hängt damit zusammen, dass Familien häufig über zusätzliche Einkünfte verfügen und Alleinlebende mehrheitlich ohne weitere Einkommen sind, so dass bei ihnen der Anteil der Sozialhilfe an der Existenzsicherung entsprechend grösser ist..
Die Kennzahl zeigt die Höhe des Betrages, den die Sozialhilfe übernimmt damit der anerkannte Existenzbedarf gedeckt ist. Sie beziffert damit zugleich den durchschnittlichen Fehlbetrag, den die Unterstützten durch weitere eigene Einkünfte kompensieren müssten, damit ihnen eine vollständige Ablösung von der Sozialhilfe gelingen kann.
Der Median des zugesprochenen Finanzbeitrags wird ermittelt, indem die Werte des zugesprochenen Finanzbeitrags nach ihrer Betragshöhe sortiert werden. Der Median ist dann derjenige Wert, der diese sortierte Verteilung der Fälle in zwei anzahlmässig gleich grosse Hälften teilt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.03.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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