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Die Interessenvertretung auf Bundesebene erfolgt vor allem im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mittels der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Die KdK hat sich in den letzten Jahren als interkantonales Organ zur Bündelung und Wahrung der kantonalen Interessen gegenüber dem Bund bewährt. Es liegt im Interesse des Kantons St.Gallen, die Arbeit der interkantonalen Gremien aktiv mitzugestalten.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde im Jahr 1993 durch die Kantone gegründet. Sie dient insbesondere als politische Plattform für die Meinungsbildung unter den Kantonen. Über die KdK können sich die 26 Kantonsregierungen gezielt und abgestimmt in die Bundespolitik einbringen. Der gemeinsame Auftritt der Kantonsregierungen stärkt die Stellung der Kantone im schweizerischen Bundesstaat sowie in der wirkungsvollen Interessenvertretung der Kantone in bundespolitischen Fragestellungen. Die KdK ist insbesondere für Föderalismusfragen, für die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes sowie für übergeordnete politische Fragestellungen, welche die Kantone betreffen, zuständig. Die rechtliche Legitimation der KdK gründet auf einer Verwaltungsvereinbarung. Seit zehn Jahren verfügen die Kantone über ein Haus der Kantone in Bern.  

www.kdk.ch

 

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