Informationen zur Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen des Kantons St.Gallen.
Antragsformular
Unternehmen, die im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für Härtefallhilfen erfüllt haben, können für den Monat Dezember 2021 eine Unterstützung beantragen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat im Juni 2022 der Gesetzesänderung zustimmt. Anträge können bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden.
Für den Monat Dezember 2021 gelten grundsätzlich die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie für bisherige Unterstützungsgesuche. Die Härtefallentschädigung für den Dezember 2021 wird jedoch auf Basis der effektiven Geschäftsabschlüsse der Jahre 2020 und 2021 berechnet. Unternehmen, deren Jahresergebnisse 2020 und 2021 addiert einen Gewinn ergeben, erhalten für den Dezember 2021 keine Unterstützung mehr, da sie offenkundig keine ungedeckten Fixkosten ausweisen. Die Obergrenze der Härtefallentschädigung 2021 liegt grundsätzlich unverändert bei 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/2019. Unternehmen, die diesen Betrag bereits heute ausgeschöpft haben, haben keine Aussicht auf Härtefallunterstützung für den Dezember 2021.
Die Eingabe für das Härtefallprogramm 2022 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen beschlossen hat. (Medienmitteilung des Kantons St.Gallen)
Gesetzliche Grundlage
- Kantonales Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie neues Fenster
- Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie des Bundes 2020 neues Fenster
- Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie des Bundes 2022 neues Fenster
Fragen und Antworten
Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Jedes Unternehmen erhält eine einheitliche UID (als rechtliche Einheit). Betriebseinheiten oder Filialen des Unternehmens erhalten keine eigene UID. Sollte die UID nicht bekannt sein, kann sie unter https://www.uid.admin.ch/ gesucht werden.
Weitere Informationen
Ein Antrag kann nur über das Online-Formular eingereicht werden. Andere Eingänge (z.B. per e-Mail oder Briefpost) eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet!
Im Formular sind die notwendigen Informationen und Beilagen ersichtlich.
adlatus ist ein schweizweites Netzwerk von ehemaligen Unternehmern, Führungskräften und Fachspezialisten, welche ihre praktischen Erfahrungen und Beratungsdienstleistungen KMU zur Verfügung stellen, die infolge der Corona-Krise in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Hilfsangebot von adlatus ist für KMU kostenlos und beinhaltet u.a. folgende Dienstleistungen:
- Hilfe bei der Erstellung oder der Prüfung der notwendigen Gesuchsunterlagen wie Betriebsabschlüsse, Finanzplanung, Liquiditätsplanung, Businessplan etc.
- Prüfung der Umsetzbarkeit und der Erfolgsaussichten der Planungsunterlagen
- Mitwirkung und Coaching bei der Erarbeitung und der Umsetzung von Massnahmen, wie zum Beispiel Marketing und Verkaufsplanung, Erstellung Businessplan etc.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: https://adlatus.ch/
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