Informationen zur Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen des Kantons St.Gallen.
Antragsformular
Wichtige Information: Der einzureichende Finanzplan ist überarbeitet - und für kleinere Anträge vereinfacht worden. Es muss zwingend die aktuellste Version verwendet werden.
zu verwendender Finanzplan
Fragen und Antworten
Die gewährten Beiträge orientieren sich nach Vorgabe des Bundes an den ungedeckten Fixkosten. Entsprechend findet keine pauschale Umsatzentschädigung statt (wie dies fälschlicherweise teilweise verbreitet wurde), sondern eine berechnete Entschädigung auf Basis der ungedeckten Fixkosten. Dies unter Vorbehalt der übrigen Faktoren und Prüfungen gemäss der gesetzlichen Grundlage.
Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Jedes Unternehmen erhält eine einheitliche UID (als rechtliche Einheit). Betriebseinheiten oder Filialen des Unternehmens erhalten keine eigene UID. Sollte die UID nicht bekannt sein, kann sie unter https://www.uid.admin.ch/ gesucht werden.
Weitere Informationen
Für Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 (bis zum 30. Juni 2021) während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen worden sind, entfallen gewisse Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Umsatzeinbusse von 40%.
Die kantonale Verordnung macht überdies eine Auflistung von Branchen, die - bei Erfüllung weiterer Anforderungen (insb. einem Umsatzrückgang von 40%) - einen Antrag auf Unterstützung stellen können.
Auch Zulieferbetriebe können Härtefall-Unterstützung beantragen, wenn sie nachweisen, dass sie einen Umsatzrückgang von 40 Prozent erlitten haben und dieser wenigstens zu 75 Prozent auf ausgebliebene Geschäftstätigkeiten mit Unternehmen zurückzuführen sind, die ihrerseits grundsätzlich Anspruch auf Härtefallhilfen haben, oder mit Veranstaltungen im Freizeitbereich, die auf Grund behördlicher Anordnungen ausgefallen sind.
Weitere Informationen
Lesen Sie dazu den enstprechenden Leitfaden des Bundesamtes für Statistik.
Das zu verwendende Online-Formular ist seit dem 04. Januar 2021 aufgeschaltet. Der Link findet sich links auf dieser Seite.
Ja. Der Kanton bearbeitet die Gesuche nach dem Zeitpunkt des Gesuchseingangs.
Ein Antrag kann nur über das Online-Formular eingereicht werden. Andere Eingänge (z.B. per e-Mail oder Briefpost) eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet!
Das Antragsformular ist seit dem 4. Januar 2021 auf dieser Seite aufgeschaltet.
Im Formular sind die notwendigen Informationen und Beilagen ersichtlich.
Nein, auch da gelten gewisse Voraussetzungen. Sowohl die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes (SR 951.262) als auch die Verordnung des Kantons St.Gallen über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (sGS 571.301) nennen Anforderungen und Bedingungen, die zwingend erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen Härtefallunterstützung beantragen kann.
Für Unternehmen, die aufgrund von Massnahmen des Bundes oder der Kantone zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie ihren Betrieb zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 für mindestens 40 Tage schliessen müssen, entfällt der Nachweis, dass der Jahresumsatz 2020 mehr als 40 Prozent unter dem Durchschnitt aus den Jahren 2018 und 2019 liegt. Alle anderen Voraussetzungen gemäss den erwähnten Verordnungen müssen jedoch weiterhin erfüllt werden. Dazu gehört auch die Einreichung der korrekten und vollständigen Unterlagen, wie im online Formular beschrieben und verlangt.
Die Einschränkung stellt sicher, dass Betriebe unterstützt werden, die eine gewisse Mindestgrösse nicht unterschreiten. Da die Härtefallgelder begrenzt sind, ist es wichtig, Fehlallokationen zu vermeiden.
Ja, die Stellenprozente der Geschäftsführung (die nicht angestellt ist) zählt ebenfalls dazu.
Der Nachweis der Überlebensfähigkeit muss mindestens aufzeigen, dass unter der Annahme einer Aufhebung der gesundheitspolizeilichen Massnahmen spätestens ab Mitte 2021 die erwarteten Einnahmen und Ausgaben zusammen mit der beantragten Härtefallmassnahme einen Fortbestand der Unternehmung und – bei rückzahlbaren Hilfen – deren Rückzahlung realistisch erscheinen lassen.
Weiter darf bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie keine Überschuldung vorliegen, kein Konkurs- oder Liquidationsverfahren im Gang und kein Betreibungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge oder steuerrechtliche Forderungen eingeleitet sein.
Als zumutbare Selbsthilfemassnahmen gelten beispielsweise der Verzicht auf Dividenden, Tantiemen, der Verzicht auf Rückzahlung von Aktionärsdarlehen und dergleichen seit dem Ausbruch von Covid-19, soweit solche Massnahmen nicht durch Kapitalerhöhungen in mindestens gleichem Umfang kompensiert wurden. Auch erwirkte Mietreduktionen oder Stundungen bei Krediten zählen hier dazu.
Nicht rückzahlbare Beiträge: Maximal 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 (maximal 750'000 Franken). Darüber hinaus bis insgesamt maximal 25% des Umsatzes (Umsatz maximal 10 Millionen Franken) als rückzahlbares Darlehen.
Die effektiv gewährte Finanzhilfe wird in einer Einzelfallprüfung des Antrags bestimmt und orientiert sich am Schweregrad des Härtefalls.
Nein, dies entscheidet die Taskforce, welche den Antrag prüft. In erster Linie werden aber nicht rückzahlbare Beiträge ausgesprochen, soweit die Verordnung dies zulässt und ein entsprechender Härtefall vorliegt.
Zuständig für das Verfahren ist der Kanton, in dem ein Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte.
Nein, erhaltene Kurzarbeitsentschädigungen im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen, müssen für die Berechnung des Umsatzrückgangs nicht zum Umsatz hinzugerechnet werden. Sie sind aber in der beizulegenden Finanzplanung einzutragen.
Betriebe, welche in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit den behördlich angeordneten Corona-Massnahmen Umsatzrückgänge erleiden, können neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. Dies führt dazu, dass viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls von der Härtefallregelung profitieren können, falls die Wintersaison schlecht ausfallen sollte.
Die Unternehmen können für die Finanzplanung davon ausgehen, dass die Aufhebung der gesundheitspolizeilichen Massnahmen spätestens ab Mitte 2021 erfolgt. Dies ergibt sich aus den Überlegungen des Bundes hinsichtlich der Überlebensfähigkeit. Wie schwer diese Massnahmen bis dahin sein werden, ist schwierig abzuschätzen und auch branchenabhängig. Die Unternehmen sollen daher eine realistische Schätzung einreichen.
Im Finanzplan sind die sämtliche Zahlen auf Basis der Kalenderjahre umzurechnen. Die beizulegenden Jahreabschlüsse können in der vorliegenden Art belassen werden (keine Umrechnung nötig).
Bei diesen Anträgen entscheidet der Kanton im Einzelfall und mit Rücksicht auf die Absicht des Gesetzgebers. Auch bei diesen Anträgen müssen die Zahlen für 2018, 2019 und 2020 im Antrag vorhanden und belegt sein.
Es gilt, dass jedes antragsstellende Unternehmen, das eine solche Ausnahmeregel beantragt, seine Situation genau schildern und aufzeigen muss, warum der Fall mit einem Unternehmen gleichzusetzen ist, das vor dem 1. März 2020 gegründet wurde. Aus Gründen der Rechtsgleichheit kann der Kanton nur solche Gesuche und im Ausnahmefall berücksichtigen.
Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Am offensichtlichsten ist die Zahl der Gesuche, die eingereicht werden und die Häufigkeit der Anpassungen der rechtlichen Grundlagen. Im Normalfall sollte die Prüfung rund zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl an eingegangenen Anfragen dauert es im Moment leider teilweise länger. Die Unternehmen können den Prüfprozess beschleunigen, indem sie die geforderten Unterlagen vollständig und korrekt einreichen. DIe sehr zahlreichen Rückfragen bei Antragstellern aufgrund fehlender und unvollständiger Dokumente verlangsamen den Prozess erheblich.
Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Neben dem akuten Finanzbedarf geht es auch um die Frage, inwieweit rückzahlbare Kredite für die betroffenen Unternehmen auf lange Sicht zu einer schwer tragbaren Last werden können für den Fall, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen noch länger andauern. Dies spricht gerade bei Unternehmen mit geringen Margen eher für à-fonds-perdu-Beiträge.
adlatus ist ein schweizweites Netzwerk von ehemaligen Unternehmern, Führungskräften und Fachspezialisten, welche ihre praktischen Erfahrungen und Beratungsdienstleistungen KMU zur Verfügung stellen, die infolge der Corona-Krise in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Hilfsangebot von adlatus ist für KMU kostenlos und beinhaltet u.a. folgende Dienstleistungen:
- Hilfe bei der Erstellung oder der Prüfung der notwendigen Gesuchsunterlagen wie Betriebsabschlüsse, Finanzplanung, Liquiditätsplanung, Businessplan etc.
- Prüfung der Umsetzbarkeit und der Erfolgsaussichten der Planungsunterlagen
- Mitwirkung und Coaching bei der Erarbeitung und der Umsetzung von Massnahmen, wie zum Beispiel Marketing und Verkaufsplanung, Erstellung Businessplan etc.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: https://adlatus.ch/
Entscheidend ist in jedem Fall, was der Bund macht. Das Parlament hat die Härtefallhilfen am 18. Dezember bereits massiv aufgestockt. Neu stehen dem Kanton St.Gallen daher rund 98,9 Millionen Franken zur Verfügung, um Härtefälle in den bezeichneten Branchen abzumildern.
Die Corona-bedingte Unterstützungsmassnahme der Schweizer Berghilfe besteht nur für Kleinst- und Kleinbetriebe im Berggebiet.
Die Berghilfe funktioniert nach dem Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet konkret, dass ein Gesuch erst geprüft wird, wenn der Gesuchsteller einen Entscheid betreffend Covid-19-Härtefallverordnung vorlegen kann.
Die subsidiäre Hilfe richtet sich an gesunde Unternehmen, die von der Coronakrise hart getroffen wurden und nun finanziell gefährdet sind. Bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung und Beurteilung sind zwei Perspektiven zentral:
- Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist bedrohlich geschrumpft und Möglichkeiten des Einschusses von weiterem Eigenkapitel der Inhaber ist ausgeschöpft.
- Die Fremdkapitalgeber sind bereit, im Sinne eines Recovery Hand für Lösungen zu bieten.
Die weiteren Kriterien und das Online-Gesuchformular finden Sie hier
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