Hier informieren wir Sie laufend über die Impfkampagne im Kanton St.Gallen. Bitte lesen Sie vor der Anmeldung die Informationen und Hinweise auf dieser Seite durch.
News
Per Ende März 2023 wird die Impfstelle in Jona aufgrund der rückläufigen Nachfrage geschlossen. Die Impfstelle in St. Gallen bleibt aktuell noch bestehen, hat aber die Betriebszeiten ebenfalls reduziert. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der Impfkarte.
Für Personen, die bisher noch keine Impfung hatten, gilt:
- Personen zwischen 16 - 64 Jahren benötigen zur Grundimmunisierung 1 Impfung.
- Personen ab 65 Jahre sowie schwer immundefiziente Personen benötigen zur Grundimmunisierung 2 Impfungen.
- Für gesunde Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ist keine Impfung mehr empfohlen – weder zur Grundimmunisierung noch als Booster. Falls aus persönlichen Gründen dennoch eine Impfung notwendig ist (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt in einem Impfzentrum statt und eine erziehungsberechtigte Person muss einen Haftungsausschluss unterzeichnen.
Booster-Impfungen
Eine Booster-Impfung ist für die folgenden, besonders gefährdeten Personen empfohlen, sofern die letzte Covid-Impfung oder -Infektion bereits mehr als 4 Monate her ist (jeweils Empfehlungsstärke +++):
- Personen ab 65 Jahre
- Schwer immundefiziente Personen
- Personen mit chronischen Krankheiten oder Trisomie 21
- Schwangere
Ebenfalls empfohlen ist die Impfung für Gesundheitspersonal über 16 Jahre und Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Personen (Empfehlungsstärke ++).
Alle anderen Personen zwischen 16 - 64 Jahren, die doppelt geimpft sind, sind nach wie vor gut vor einem schweren Krankheitsverlauf und/oder Hospitalisation bei einer Covid-19-Infektion geschützt. Wer jünger als 65 Jahre ist und diesen Schutz vorübergehend weiter erhöhen möchte, für den ist die Booster-Impfung ebenfalls möglich. Eine Anmeldung ist auf wir-impfen.ch möglich (Empfehlungsstärke +).
Weitere Hinweise:
Schwangere und Erwachsene mit chronischen Erkrankungen wenden sich für eine Beratung an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt.
Personen, die keinen Zugang zum Internet oder keine E-Mail-Adresse haben, können von Familienmitgliedern oder Freunden angemeldet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Impfung ohne Voranmeldung (Walk-In) durchzuführen.
Für die Auffrischimpfung wird bevorzugt der neue, bivalente Impfstoff «Spikevax Bivalent Original/Omicron» verwendet. In den Impfzentren sind grundsätzlich alle Impfstoffe verfügbar. In den Apotheken und Arztpraxen wird ebenfalls der neue, bivalente Impfstoff verwendet.
Hier können Sie sich im Kanton St.Gallen gegen Covid-19 impfen lassen
Der Kanton St.Gallen hat zwei Impfzentren in St.Gallen und Rapperswil-Jona in Betrieb.
Eine Anmeldung ist nur online möglich unter: wir-impfen.ch. In beiden Impfzentren sind auch Impfungen ohne vorgängige Anmeldung möglich (Walk-In).
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Zugang zum Internet, Ihre Krankenversicherungskarte und eine E-Mail-Adresse. Personen ohne Zugang zum Internet können auch von Familienmitgliedern oder Freunden angemeldet werden. Die Anmeldung dauert rund fünf Minuten. Beim Abschluss der Anmeldung können Sie direkt einen für Sie passenden Termin auswählen.
Kinderimpfungen für Kinder unter 12 Jahre, die nur noch bei chronischen Erkrankungen und schwerer Immundefizienz empfohlen wird, werden in den beiden Impfzentren ebenfalls angeboten.
Ablauf im Impfzentrum:
Seien Sie pünktlich im Impfzentrum und bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Anmeldebestätigung, die Sie per Mail erhalten haben
- amtlicher Ausweis (Als «amtlicher Ausweis» werden alle von einer Behörde ausgestellten Dokumente akzeptiert, welche die Identität bestätigen.)
- Krankenkassenkarte
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen folgt die Impfung durch eine Gesundheitsfachperson. Der Impfstoff wird in die Muskulatur am Oberarm gespritzt.
Nach der ersten Impfung bleiben Sie zur Überwachung 15 Minuten in einem Wartebereich. Bei der Zweitimpfung und Booster-Impfung verkürzt sich diese Dauer auf 5 Minuten. Der Ablauf im Impfzentrum dauert bei der Erstimpfung rund 20 Minuten. Bei der Zweitimpfung und Booster-Impfung halbiert sich der Zeitaufwand.
Beachten Sie, dass nur unbedingt notwendige Begleitpersonen mit ins Impfzentrum kommen dürfen, z.B. bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen.
Keinen Zutritt erhalten:
- Personen mit Fieber oder anderen Covid-19-Symptomen,
- Begleitpersonen (Ausnahmen: Assistenzpersonen sowie Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren),
- Tiere (Ausnahme: Assistenztiere)
Einzelne Hausärztinnen und Hausärzte sowie verschiedene Apotheken bieten Impfungen an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Hausarztpraxis/Ihrer Apotheke über Termine und Impfstoffe.
Für bisher ungeimpfte Personen ab 16 Jahren gelten diese Empfehlungen:
- Personen zwischen 16 - 64 Jahren benötigen zur Grundimmunisierung 1 Impfung. Falls aus persönlichen Gründen zwei Impfungen notwendig sind (z.B. für Reisen), ist dies auch möglich.
- Besonders gefährdete Personen (Menschen ab 65 Jahre, Personen mit chronischen Krankheiten oder Trisomie 21 sowie Schwangere) benötigen zur Grundimmunisierung 2 Impfungen.
- Schwer immundefizienten Personen ab 12 Jahren werden 3 Impfungen zur Grundimmunisierung sowie später eine Auffrischimpfung empfohlen.
Für bisher ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 15 Jahren gelten folgende Empfehlungen:
- Für gesunde Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ist keine Impfung empfohlen – weder zur Grundimmunisierung noch als Auffrischimpfung. Falls aus persönlichen Gründen dennoch eine Impfung notwendig ist (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt in einem Impfzentrum statt und eine erziehungsberechtigte Person muss einen Haftungsausschluss unterzeichnen.
- Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 - 15 Jahren, welche eine chronische Erkrankung haben, wird 1 Impfung zur Grundimmunisierung empfohlen.
- Schwer immundefizienten Kindern zwischen 5 - 11 Jahren werden 2 Impfungen zur Grundimmunisierung empfohlen.
- Schwer immundefiziente Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren benötigen zur Grundimmunisierung 3 Impfungen sowie eine Auffrischimpfung.
Personen, die bereits mittels Impfung(en) grundimmunisiert sind, sind nach wir vor gut vor einem schweren Krankheitsverlauf und/oder Hospitalisation geschützt. Wer älter als 16 Jahre ist und diesen Schutz vorübergehend weiter erhöhen möchte, kann sich jedoch auf Wunsch ein weiteres Mal gegen Covid-19 impfen lassen, sofern die letzte Impfung oder Infektion mehr als 4 Monate zurückliegt. Die Booster-Impfungen sind sowohl in Impfzentren als auch in ausgewählten Arztpraxen und Apotheken möglich.
Weiter Informationen:
- Die zweite Auffrischimpfung ist für besonders gefährdete Personen ab 16 Jahren empfohlen. Hierzu gehören Personen über 65 Jahre, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Trisomie 21 sowie Schwangere. Personen mit schwerer Immunsuppression wird die Auffrischimpfung bereits ab 12 Jahren empfohlen.
- Alle Personen ab 16 Jahren, deren letzte Covid-19-Impfung oder Covid-19-Infektion mehr als 4 Monate zurückliegt, können sich, falls gewünscht, ebenfalls kostenlos ein zweites Mal boostern lassen.
- Die Booster-Impfung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Pfizer/BioNTech oder auf Wunsch mit dem Impfstoff von Nuvaxovid.
- Die zweite Booster-Impfung ist Walk-In oder nach Anmeldung über wir-impfen.ch möglich.
- Die Covid-19-Impfung ist aktuell nur noch für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten und für Kinder und Jugendliche, die schwer immunsupprimiert sind, empfohlen.
- Für gesunde Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ist keine Impfung mehr empfohlen – weder zur Grundimmunisierung noch als Booster. Falls aus persönlichen Gründen dennoch eine Impfung notwendig ist (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt in einem Impfzentrum statt und eine erziehungsberechtigte Person muss einen Haftungsausschluss unterzeichnen.
Für die oben genannten Spezialfälle werden Kinderipmfungen in den Impfzentren angeboten.
Weitere Informationen des BAG zur Impfung für Kinder und Jugendliche von 5 bis 15 Jahren
Öffnungszeiten IZ Jona bis Ende März
Do 30. März 2023 15:00 – 18:00 Uhr
Öffnungszeiten IZ St.Gallen bis Ende April
Mi 5. April 2023 15:00 - 18:00 Uhr
Reisen und Covid-Impfungen
Grundsätzlich gilt, dass Reisen in den meisten Ländern mit einer vollständigen Grundimmunisierung (= 2 Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff oder 1 Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson und Johnson) möglich ist. In vielen Ländern erfüllt man damit bereits die Voraussetzung für die Einreise. Von gewissen Ländern wird nach einer bestimmten Zeitdauer (meistens 270 Tage) eine Auffrischimpfung (Booster) verlangt, die dann unbeschränkt gültig ist. Die Einreise ist in der Regel auch mittels negativem PCR-Test möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei den jeweiligen Ländern über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. Eine Übersicht finden Sie auch unter den folgenden Links:
· BAG
Auch «abgelaufenes» Zertifikat gilt als Impfnachweis
Die meisten Länder verlangen für die Einreise einen Impfnachweis mit QR-Code. Wer sich in der Schweiz gegen Covid-19 impfen liess, besitzt einen solchen Nachweis bereits in Form des Covid-Zertifikates. Dieser Nachweis ist nach wie vor gültig, auch wenn dieser wie oben beschrieben abgelaufen sein sollte. Auf dem nationalen Covid-Zertifikat sind alle relevanten Daten auch in Englisch aufgeführt. Aus diesem Grund empfehlen wir, das Zertifikat auszudrucken und physisch mitzunehmen.
Impf-Fortschritt
Zeitreihe Impffortschritt der ständigen Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen
Durchimpfung nach Alter und Geschlecht im Kanton St.Gallen
Anteil Personen mit mindestens einer Impfung in Prozent der ständigen Wohnbevölkerung
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