Informationen zu Corona-Tests im Kanton St.Gallen.
Wann soll ich mich testen lassen?
In folgenden Situationen kann es sinnvoll sein, sich testen zu lassen:
- Wenn Sie Symptome haben und zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen.
- Wenn Sie Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt.
Präventive Einzeltests können von Personen ohne Symptome und ohne Kontakt zu einer positiv getesteten Person auf Wunsch durchgeführt werden. Präventive Tests können sinnvoll sein, wenn Sie oder Ihr Umfeld ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben. Sie können sich dabei an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns des Bundesamt für Gesundheit orientieren.
Testarten: PCR- und Antigen-Schnelltest, Selbsttest
Informationen zu den verschiedenen Testarten erhalten Sie auch direkt auf der BAG Webseite unter folgendem Link: Testen.
Antigen-Schnelltest und PCR-Test
Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt oder eine der aufgeführten Apotheken, wenn Sie einen Test benötigen.
Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests werden in folgenden Situationen durchgeführt:
Antigen-Schnelltest
- Antigen-Schnelltests stehen allen Personen uneingeschränkt zur Verfügung.
- Reisende, die für ihre Reise ein Testresultat benötigen (kostenpflichtig). Bitte informieren Sie sich vorgängig, welcher Test bei der Einreise in Ihrem Zielland verlangt wird.
PCR-Test
- PCR-Tests werden durchgeführt bei: Symptomatischen Personen, nach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall oder falls gewünscht als Bestätigungsdiagnostik nach einem positivem Schnell- oder Selbsttest.
- Reisende, die für ihre Reise ein Testresultat benötigen (kostenpflichtig). Bitte informieren Sie sich vorgängig, welcher Test bei der Einreise in Ihrem Zielland verlangt wird.
Apotheken und weitere Anbieter, die Testungen anbieten
Apotheke | Adresse | Kontakt | Antigen | PCR |
---|---|---|---|---|
Sternen Apotheke AG | Marktgasse 1 9450 Altstätten |
071 757 11 11 www.diesternenapotheke.ch |
Ja | Ja |
Zentral Apotheke AG | Bahnhofstrasse 2 9235 Heerbrugg |
071 727 75 00 www.zentral-apo.ch |
Ja | Ja |
Apotheke Rogenmoser im Dorf | Bahnhofstrasse 8 9430 St. Margrethen SG |
071 744 15 48 www.rogenmoser-shop.ch |
Ja | Ja |
Apotheke Bad Ragaz | Kronenplatz 3 7310 Bad Ragaz |
081 302 13 55 www.apotheke-bad-ragaz.ch |
Ja | Ja |
Apotheke in Gossau AG | St. Gallerstrasse 90 9200 Gossau |
071 388 83 77 www.apotheke-gossau.ch |
Ja | Ja |
Apotheke an der Langgasse | Langgasse 59 9008 St.Gallen |
071 222 39 56 www.apolanggasse.ch |
Ja | Ja |
Bruggen-Apotheke AG | Fürstenlandstrasse 183 9014 St.Gallen |
071 278 14 11 www.bruggen-apotheke.ch |
Ja | Ja |
Medbase Apotheke Wittenbach | St.Gallerstrasse 10 9300 Wittenbach |
071 298 51 11 www.medbase-apotheken.ch |
Ja | Ja |
Medbase Apotheke St.Gallen | Vadianstrasse 26 9001 St.Gallen |
071 226 93 93 www.medbase-apotheken.ch |
Ja | Nein |
Apotheke Dr. Bütikofer AG | Bahnhofstrasse 15 9630 Wattwil |
071 988 11 60 www.apotheke-wattwil.ch |
Ja | Ja |
Adler Apotheke | Bahnhofstrasse 23 9470 Buchs |
081 756 02 22 www.adlerapo.ch |
Ja | Nein |
Ameisen Apotheke AG | Magdenauerstrasse 10 9230 Flawil |
071 393 15 69 www.ameisen-apotheke.ch |
Ja | Ja |
TopPharm St. Peter Apotheke | Untere Bahnhofstrasse 16 9500 Wil |
071 911 16 26 www.stpeter.apotheke.ch |
Ja | Ja |
Medbase Apotheke Wil | Obere Bahnhofstrasse 28 9500 Wil |
071 911 15 28 www.medbase-apotheken.ch |
Ja | Ja |
Apotheke Im Rheinpark | Neudorfstrasse 60 9430 St.Margrethen SG |
071 747 55 88 www.rogenmoser-shop.ch |
Ja | Nein |
Apotheke Zur Sonne | Hintere Kirchstrasse 2 9444 Diepoldsau |
071 733 12 88 www.apothekezursonne.ch |
Ja | Nein |
Swidro Apotheke Walenstadt | St. Gallerstrasse 10 9300 Wittenbach SG |
071 298 51 11 www.medbase-apotheken.ch |
Ja | Ja |
Apotheke Frey AG | Poststrasse 22b 9410 Heiden |
071 898 89 50 www.apothekefrey.ch |
Ja | Ja |
Benu Apotheke Goldach | Hauptstrasse 6 9403 Goldach |
071 841 91 94 www.benu.ch |
Ja | Ja |
Apotheke zum Schwefelbad | St. Gallerstrasse 1 7320 Sargans |
081 720 00 00 www.schwefelbad.ch |
Ja | Nein |
Drogerien

Selbsttest
Selbsttests können in Apotheken bezogen werden. Sie müssen käuflich erworben werden und werden nicht mehr kostenlos abgegeben. Die Selbsttests sind für das Testen von symptomfreien Personen vorgesehen.
Positives Testergebnis - Was sollen Sie tun?
- Testresultat kommunizieren. Wenn Sie Kontakt zu besonders gefährdeten Personen hatten, ist es sinnvoll, sie so früh wie möglich über das positive Testergebnis zu informieren.
- Bei Krankheit: Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden oder reduzieren. Vor allem dann, wenn es sich dabei um besonders gefährdete Personen handelt.
- Besonders gefährdete Personen: Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, überlegen Sie sich, Ihre ärztliche Fachperson zu kontaktieren. So kann eine frühzeitige Behandlung von Covid-19 in Betracht gezogen werden.
- Maske: Das Tragen einer Maske kann ausserhalb des Haushalts sinnvoll sein.
- Arbeit: Wenn Sie arbeitstätig sind, besprechen Sie Ihren Arbeitseinsatz, die nötigen Schutzmassnahmen und die Notwendigkeit sowie Frist eines Arztzeugnisses mit dem Arbeitgeber.
- Allgemein: Beachten Sie die Grundprinzipien. Weitere Informationen: Link
Testangebote ausserhalb von Praxen, Apotheken und Laboren
Repetitives Testen
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage beendet der Bund per 17. Februar 2022 die Finanzierung der repetitiven Testung in den Betrieben. Die repetitive Testung kann einzig in vom Kanton definierten Betrieben, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen, weitergeführt werden. Dadurch wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.
Tests können nur noch bis und mit Mittwoch 16. Februar 2022 in Rechnung gestellt werden.
Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes
*** News ***
Per 31. März können keine repetitiven Testungen mehr über die von der Hirslanden-Gruppe entwickelte IT-Plattform «TOGETHER WE TEST» abzuwickeln werden.
Alters- und Pflegeheime, Behindertenheimen, andere sozialmedizinische Institutionen (ambulant und stationär) sowie Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause dürfen weiterhin mit eigenen Partnern repetitiv testen oder selbständig COVID-Schnelltests durchführen; es müssen die Bedingungen in Art 24.4 der COVID-19-Verordnung 3 erfüllt sein.
Es steht diesen Institutionen frei, ob sie repetitive Tests (z.B. alle 5-7 Tage, wenn möglich mind. 3x hintereinander) bei bestimmten Personengruppen (Mitarbeitende, Patienten/Bewohnende, allenfalls Besucher) zur Prävention von COVID-19 bei besonders gefährdeten Personen durchführen möchten oder nicht. Eine Bewilligung vom Kanton wird nicht benötigt. Für die Abrechnung ist eine Anmeldung beim Kanton erforderlich.
Der Schutz von besonders gefährdeten Personen liegt grundsätzlich in der Fürsorgepflicht der Gesundheitseinrichtungen. Der Bund übernimmt bei der Testung dieser Personen bei einem Schnelltest die Kosten des Testmaterials sowie bei einer gepoolten molekularbiologischen Analyse die Kosten der Laboranalyse inkl. Auftragsabwicklung (siehe dazu Faktenblatt Details zu Kostenübernahme, Seite 16ff). Die Arbeitszeit bei der Durchführung der Analysen wird jedoch nicht vom Bund übernommen.
Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt auf mit einem der folgenden Test-Leistungsanbieter (oder auch mit einer Arztpraxis oder einer Apotheke in Ihrer Umgebung) und fragen Sie nach deren Konditionen:
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen, zu Zertifikaten, zur Schule und zu Wirtschaftshilfen
Einreise in den Kanton St.Gallen
8 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr
Keine Betrieb an Karfreitag und Ostermontag