Neuste Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus im Kanton St.Gallen.
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Stand Impfaktion
Bis jetzt wurden im Kanton St.Gallen 5'200 Personen geimpft: 2'500 durch mobile Teams, 2'000 in den Spitälern und 700 in den Schwerpunktpraxen. Nächste Woche starten die Impfungen in den Hausarztpraxen. Bis Ende Januar werden alle verfügbaren Impfdosen verimpft sein.
Anpassung Härtefallregeln
Nachdem der Bundesrat vergangene Woche das eidgenössische Härtefallprogramm ausgeweitet hatte, hat die St.Galler Regierung heute die kantonalen Härtefallregeln aktualisiert. Darauf abgestimmt hat die Regierung auch den entsprechenden Gesetzesentwurf zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Es ist unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, nebst Zulieferbetrieben auch Seilbahnbetriebe in Wintersportgebieten zu unterstützen. Auch professionelle und semiprofessionelle Sportmannschaften wie der FC St.Gallen und die SCRJ Lakers dürfen mit Hilfe rechnen.
Dringliche Verordnung Bürgerversammlungen
Die Regierung eröffnet mit einer dringlichen Verordnung Gemeinden die Möglichkeit, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wird die Frist für die Beschlussfassung über das Budget und den Steuerfuss 2021 sowie über die Jahresrechnung 2020 bis Juni verlängert.
Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat deshalb die im Dezember beschlossenen Massnahmen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
Ausserdem hat der Bundesrat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden.
Neue Impfmöglichkeiten in sechs regionalen Schwerpunktpraxen sowie Hausarztpraxen: Ab dem 18. Januar 2021 können sich auch über 80-jährige Personen, die nicht in einem Betagten- oder Pflegeheim wohnen, sowie Erwachsene mit chronischen Krankheiten und besonderen Risiken in einer von sechs regionalen Schwerpunktpraxen impfen lassen. Die Anmeldung für die Impfung in einer der Schwerpunktpraxen erfolgt durch die Hausarztpraxis. Mit der Zulassung des Impfstoffs von Moderna können kurz darauf auch die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. Aktuell sind ca. 10'000 Impfdosen vom Moderna-Impfstoff für den Kanton St.Gallen angekündigt. Damit können 5'000 Personen geimpft werden, da auch mit diesem Impfstoff zwei Impfungen notwendig sind. Nach wie vor ist die Impfstoffmenge knapp und es können erst beschränkt Impftermine angeboten werden. Erste Priorität haben die besonders gefährdeten Personen.
Aktuelle Lage im Kanton St.Gallen
Bettenbelegung von COVID-19-Infizierten in St.Galler Spitälern
Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Aufenthalt in einem Spital im Kanton St.Gallen, aktuelle Lage
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Hospitalisationen nach Altersklassen seit Pandemiebeginn
Die Grafik zeigt das Verhältnis der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Spitalaufenthalt am Total der laborbestätigten Covid-19-Fällen, nach Altersklassen.
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Letzte Aktualisierung: 22.01.2021 08:03 Uhr | Anzahl kumuliert | Neu gemeldet |
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Laborbestätigte Fälle | 31411 | +160 |
Verstorbene | 617 | +3 |
Die neu gemeldeten Fälle sind die Differenz seit der letzten Aktualisierung und enthalten auch Nachmeldungen von Fällen früherer Tage.
Das Total entspricht nicht immer der Summe über die Wahlkreise. In manchen Fällen ist der Wohnort unbekannt oder nicht zuordenbar.
Entwicklung der Fallzahlen seit Pandemiebeginn
Die Grafik zeigt die Anzahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle mit Wohnort im Kanton St.Gallen: Neu gemeldete Fälle pro Tag sowie kumuliert seit Pandemiebeginn Anfang März 2020.
Täglich gemeldete Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Regeln und Empfehlungen
Alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?
1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.
2. War ich in den letzten 10 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?
- Ja: Ich begebe mich für 10 Tage in Quarantäne und melde meine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kanton.
- Nein: Ich muss nicht in Quarantäne und muss meine Einreise nicht dem Kanton melden.
Was gilt beim Transit durch quarantänepflichtige Gebiete?
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Verbote und Pflichten ab 18. Januar 2021:
- Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen
- Private Treffen und Treffen im öffentlichen Raum mit maximal 5 Personen
- Homeoffice-Pflicht
- Schutz besonders gefährdeter Personen
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Weiterhin gilt:
- Geschlossen sind: Restaurants und Bars, Discos und Tanzlokale, Kulturbetriebe, Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen
- Verbot von Veranstaltungen
- Maximal 5 Personen bei Sport und Kultur
- Ausnahmen für unter 16-Jährige (Sport/Kultur)
- Ausgedehnte Maskenpflicht
- Regeln für Skigebiete
- Fernunterricht an Hochschulen
- Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule
- Bleiben Sie zu Hause (Empfehlung)
Wichtige Empfehlungen:
- 1,5 Meter Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand halten unmöglich
- Hygiene beachten
- Bei Symptomen testen lassen
- Kontaktdaten angeben und Tracing möglich machen
- Isolation oder Quarantäne einhalten
- Bleiben Sie zu Hause
- Arbeiten Sie im Homeoffice
So schützen wir uns
Informationen nach Thema
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen, zur Schule und zu Wirtschaftshilfen
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Samstag und Sonntag:
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