Neuste Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus im Kanton St.Gallen.
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Damit mehr getestet wird, schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die Kosten sämtlicher Tests übernimmt. Dazu gehören wiederholte Tests in Unternehmen und Schulen sowie alle Tests in Apotheken oder Testzentren, auch für Personen ohne Symptome. Die Kosten für diese Ausweitung werden auf über eine Milliarde Franken geschätzt. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 12. März definitiv entscheiden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kantonen mitgeteilt, dass sie Gastronomiebetriebe über Mittag als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz freigeben können. Der Kanton St.Gallen nimmt diese Gelegenheit wahr und erlaubt Restaurants ab dem 1. März 2021, Personen aus den entsprechenden Branchen zu bewirten. Die Bewirtung ist aber an strenge Auflagen geknüpft.
Weitere Informationen sowie eine Liste der teilnehmenden Restaurants sind hier zu finden.
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone den ersten Schritt der vorsichtigen Öffnung beschlossen. Ab Montag, 1. März 2021, gelten folgende Änderungen:
- Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt.
- Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen.
- Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität.
- Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien sind wieder zugänglich – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität.
- Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.
Änderungen für Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur wird von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) angehoben.
- Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte sind ohne Publikum wieder erlaubt.
- Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet.
- Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs sind wieder zugänglich.
Der Bundesrat plant, den nächsten Öffnungsschritt am 19. März bekannt zu geben. Er soll ab dem 22. März gelten, die Konsultation der Kantone beginnt voraussichtlich am 12. März. Im nächsten Öffnungsschritt geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.
Aktuelle Lage im Kanton St.Gallen
Laborbestätigte COVID-19-Fälle und Hospitalisationen nach Altersklassen seit Pandemiebeginn
Die Grafik zeigt das Verhältnis der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Spitalaufenthalt am Total der laborbestätigten Covid-19-Fällen, nach Altersklassen.
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Letzte Aktualisierung: 05.03.2021 08:03 Uhr | Anzahl kumuliert | Neu gemeldet |
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Laborbestätigte Fälle | 34426 | +59 |
Verstorbene | 681 | +0 |
Die neu gemeldeten Fälle sind die Differenz seit der letzten Aktualisierung und enthalten auch Nachmeldungen von Fällen früherer Tage.
Das Total entspricht nicht immer der Summe über die Wahlkreise. In manchen Fällen ist der Wohnort unbekannt oder nicht zuordenbar.
Entwicklung der Fallzahlen
Die Grafik zeigt die Anzahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle mit Wohnort im Kanton St.Gallen: Neu gemeldete Fälle pro Tag sowie der 7-Tage-Durchschnitt.
Täglich gemeldete Anzahl laborbestätigter Covid-19-Fälle
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.Bettenbelegung von COVID-19-Infizierten in St.Galler Spitälern
Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen mit einem Aufenthalt in einem Spital im Kanton St.Gallen, aktuelle Lage
Vgl. weitere Hinweise in Datenquellen.
Regeln und Empfehlungen
Alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infekionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise mit dem entsprechenden Online-Formular dem Domizil Kanton zu melden. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
Check: Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreise?
1. Ich reise in die Schweiz ein und konsultiere umgehend die Liste des BAG.
2. War ich in den letzten 10 Tagen in einem Land, das zum Zeitpunkt meiner Einreise auf der Liste steht?
- Ja: Ich begebe mich für 10 Tage in Quarantäne und melde meine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kanton.
- Nein: Ich muss nicht in Quarantäne und muss meine Einreise nicht dem Kanton melden.
Was gilt beim Transit durch quarantänepflichtige Gebiete?
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Verbote und Pflichten ab 1. März 2021:
- Private Treffen drinnen mit maximal 5 Personen
- Private Treffen im öffentlichen Raum mit maximal 15 Personen
- Homeoffice-Pflicht
- Schutz besonders gefährdeter Personen
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Ausnahmen für unter 20-Jährige (Sport/Kultur)
Weiterhin gilt:
- Geschlossen sind: Restaurants und Bars, Discos und Tanzlokale, Kulturbetriebe (drinnen), Sportanlagen (drinnen), Freizeiteinrichtungen (drinnen)
- Verbot von Veranstaltungen
- Ausgedehnte Maskenpflicht
- Regeln für Skigebiete
- Fernunterricht an Hochschulen
- Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule (Ausnahme: unter 20-jährige)
Wichtige Empfehlungen:
- 1,5 Meter Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand halten unmöglich
- Hygiene beachten
- Bei Symptomen testen lassen
- Kontaktdaten angeben und Tracing möglich machen
- Isolation oder Quarantäne einhalten
- Bleiben Sie zu Hause
- Arbeiten Sie im Homeoffice
So schützen wir uns
Informationen nach Thema
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen, zur Schule und zu Wirtschaftshilfen
8 bis 12 Uhr und
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Samstag und Sonntag:
9 bis 12 Uhr