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Im Zusammenhang mit dem Projekt Haushaltsgleichgewicht 2022plus fallen immer wieder Fachbegriffe aus der Finanzpolitik. Hier können Sie nachlesen, was diese bedeuten.

H2022plus
Begriff Erklärung
Aufgaben- und Finanzplan (AFP) Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) dient der mittelfristigen Planung und Steuerung von staatlichen Aufgaben und Finanzen des Kantons St.Gallen. Er wird jährlich erstellt und umfasst zeitlich jeweils die drei dem Budget folgenden Kalenderjahre.

Der Kantonsrat beschliesst über den Aufgaben- und Finanzplan der nächsten drei Jahre jeweils in seiner Februarsession.
Ausserordentliche Effekte Als ausserordentliche Effekte bezeichnet man einmalige ausserplanmässige Ereignisse, die eine Wirkung auf Einnahmen oder Ausgaben haben.
Beispielsweise hatte der Kanton 2018 einen ausserordentlichen Ertrag, weil die PostAuto AG einen Teil ihrer Subventionen zurückbezahlen musste. Diese hatte in den Jahren davor zu hohe Abgeltungen von Bund und Kantonen erhalten.
Defizit

Ein staatliches Defizit entsteht, wenn der Staat in einem Jahr mehr ausgibt als er einnimmt. > Konjunkturelle Schwankungen  beeinflussen den Staatshaushalt. So erzielen beispielsweise Unternehmen in schlechten Zeiten weniger Gewinne und bezahlen so weniger Steuern.     

Als operatives Defizit bezeichnet man ein negatives Ergebnis am Ende der Jahresrechnung.

Unter dem Begriff strukturelles Defizit versteht man denjenigen Teil des Staatsdefizits, der nicht auf konjunkturelle Schwankungen zurückzuführen ist. Es gibt also zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein negatives Rechnungsergebnis vorliegt, weil sich die Wirtschaft in einem Abschwung befindet oder ob das Defizit auch bei einer neutralen Wirtschaftslage bestehen würde. 

Eigenkapital

Eigenkapital (Reinvermögen) ist das Vermögen des Kantons abzüglich der Schulden. Das verwendbare Eigenkapital setzt sich aus dem freien, dem besonderen und dem weiteren Eigenkapital zusammen.

Das freie Eigenkapital dient als Konjunkturpuffer. Im Budget 2021 sind erstmals seit 2016 wieder Bezüge aus dem freien Eigenkapital nötig.

Dem besonderen Eigenkapital werden ausserordentliche Erträge zugewiesen, wenn deren kurzfristiger Verzehr verhindert werden soll. Es darf nur zweckgebunden für steuerliche Entlastungen und die Förderung von Gemeindefusionen verwendet werden. Zusätzlich hat der Kantonsrat im Mai 2020 beschlossen, dass damit auch Massnahmen zur Bekämpfung der Folgen des Coronavirus finanziert werden dürfen.

Das weitere Eigenkapital deckt Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen. 

Ergänzungsleistungen Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV erhalten Ergänzungsleistungen, wenn die Einnahmen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie werden individuell berechnet und sollen gewährleisten, dass der Existenzbedarf gesichert ist.
Gewinnausschüttung Schweizerische Nationalbank (SNB) Erwirtschaftet die Schweizerische Nationalbank (SNB) Gewinn, wird dieser an Bund und Kantone ausgeschüttet. Das Eidgenössische Finanzdepartement und SNB regeln die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre. Dies erleichtert Bund und Kantonen die Finanzplanung.
Individuelle Prämienverbilligung  Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Die  Finanzierung erfolgt durch Bund und Kantone.
Prämien-Entlastungs-Initiative Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die Krankenkassenprämien für Versicherte maximal 10% des verfügbaren Haushaltseinkommens ausmachen dürfen. Den Rest müssten Bund und Kantone im Rahmen von individuellen Prämienverbilligungen finanzieren. Werden die Initiative oder ein Gegenvorschlag umgesetzt, ist für den Kanton mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Konjunktur Als Konjunktur bezeichnet man die Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Lage. In der Regel wechseln sich Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs und Abschwungs ab. Die Konjunktur hat Auswirkungen auf den Staatshaushalt. In einem Wirtschaftsaufschwung sprudeln die Einnahmen von Privatpersonen und Unternehmen und sie bezahlen viele Steuern. Gleichzeitig hat der Staat geringere Ausgaben, weil er z.B. weniger Geld für Arbeitslose oder Sozialhilfebezüger ausgeben muss. In einem wirtschaftlichen Abschwung ist es umgekehrt. Weil es Unternehmen und Privatpersonen schlechter geht, zahlen sie weniger Steuern und es müssen mehr Menschen vom Staat finanziell unterstützt werden.
Konsolidierung des Kantonshaushaltes Als Konsolidierung bezeichnet man den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Dies kann entweder über eine Verringerung der Ausgaben oder einer Erhöhung der Einnahmen (oder einer Kombination davon) erreicht werden. Eine Konsolidierung ist  nötig, wenn der Haushalt ein strukturelles Defizit ausweist.
Nationaler Finanzausgleich
(NFA, Bundesfinanzausgleich)
Der Nationale Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, beziehungsweise zwischen den Kantonen, gleicht wirtschaftlich und strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Kantonen aus. Der Bund und die finanziell stärkeren Kantone (Geberkantone) bezahlen Geld ein, welches dann auf die finanziell schwächeren Nehmerkantone verteilt wird. 2020 kam es dabei zu einem Systemwechsel. Insgesamt geht mit dem Systemwechsel weniger Geld an die Nehmerkantone, zu denen auch der Kanton St.Gallen gehört.
Nicht steuerbare Ausgaben In gewissen Bereichen sind die Ausgaben für den Kanton praktisch nicht steuerbar, da sie von äusseren Faktoren abhängig sind. Dazu gehören die Ausgaben für die Arbeitslosenkasse, die Kosten von Hospitalisationen und der interkantonale Lastenausgleich für Hochschulen. 
Schattenrechnung

Die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wird seit dem Jahr 2016 gemäss der vom Kantonsrat beschlossenen «Schattenrechnung» in das Budget eingestellt. Der jeweils durch die «Schattenrechnung» ermittelte Wert entspricht einem erwarteten Durchschnittswert und kann entsprechend in einem einzelnen Jahr vom effektiven Wert abweichen. Für das Jahr 2020 wurden so rund 55,2 Mio. Franken budgetiert. Aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses der SNB für das Jahr 2019 richtete die SNB dem Kanton St.Gallen im Jahr 2020 insgesamt eine Gewinnausschüttung von 158.5 Mio. Franken aus.

Staatsquote Als Staatsquote bezeichnet man das Verhältnis zwischen den Ausgaben eines Staates, und dem, was seine Bürger erwirtschaften, also dem Bruttoinlandsprodukt.  Dieses Verhältnis wird in Prozent gemessen.
Unternehmenssteuerreform (STAF) Die Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)  beinhaltet die Gewinnsteuersenkung für Unternehmen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sollen dafür Familienzulagen steigen, der Steuerabzug für Krankenkassenprämie und Pendlerabzug erhöht werden und mehr Geld in die ausserfamiliäre Kinderbetreuung und die individuelle Prämienverbilligung fliessen. Am 19. Mai 2019 nahm die Stimmbevölkerung diese Vorlage an. Das hat finanzielle Auswirkungen auf den Kantonshaushalt. Diese sind erst verzögert ab 2021 sichtbar.