Biometrischer Ausländerausweis für Angehörige von Drittstaaten
Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA - sog. Drittstaaten - erhalten für den Aufenthalt in der Schweiz einen biometrischen Ausländerausweis (L, B oder C).
Die Erfassung der Karten mit Datenchip wird für alle Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen von der Ausweisstelle in St.Gallen vorgenommen.
Ist eine Biometrieerfassung notwendig, erhalten diese Personen direkt vom Migrationsamt einen Terminvorschlag für die Erfassung.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den untenstehenden Merkblättern in deutscher, französischer, englischer, russischer, albanischer, kroatischer, türkischer und serbischer Sprache.
Merkblätter für den biometrischen Ausländerausweis
- Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- englisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- französisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- kroatisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- albanisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- türkisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- serbisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- russisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
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