Unsere Mitarbeitenden gewährleisten während 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr Sicherheit, Ordnung und Ruhe im Kanton St.Gallen. Die vielfältigen Aufgaben in den sicherheits- verkehrs- und kriminalpolizeilichen Bereichen erfüllen unsere Polizistinnen und Polizisten im Schicht- oder Pikettdienst. Ein Grossteil dieser Aufgaben gestaltet sich aufgrund von aktuellen Ereignissen jeden Tag anders – dies und die konstante Bürgernähe zeichnen unseren Beruf aus.

Montag, 3. Mai 2021, 19 Uhr bis 22 Uhr, Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Hanflandstr. 17, 9471 Buchs
Dienstag, 15. Juni 2021, 19 Uhr bis 22 Uhr, Sicherheitsverbund Region Wil, Bronschhoferstr. 71, 9500 Wil
Mittwoch, 18. August 2021, 19 Uhr bis 22 Uhr, Pfalzkeller, Klosterhof, 9000 St. Gallen
Donnerstag, 2. September 2021, 19 Uhr bis 22 Uhr, Polizeistützpunkt Schmerikon, St. Gallerstr. 61, 8716 Schmerikon

Samstag, 8. Mai 2021, Turnhalle Weiden, Weidenstrasse 14, 8645 Jona
Samstag, 19. Juni 2021, Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Hanflandstrasse 17, 9471 Buchs
Samstag, 11. September 2021, Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum KBZ St.Gallen, Kreuzbleicheweg 4, 9000 St.Gallen
Samstag, 25. September 2021, Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum KBZ St.Gallen, Kreuzbleicheweg 4, 9000 St.Gallen
Voraussetzungen
- Bestandener Eignungstest
- Schweizer Bürgerrecht
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, Mittelschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung
- Einwandfreier Leumund
- Hohe Selbst- und Sozialkompetenz, bürgerfreundliche Einstellung
- Führerschein Kat. B
- EDV-Anwenderkenntnisse (Microsoft Office)
- Geübt im Tastaturschreiben
- Gute Gesundheit, psychische und physische Belastbarkeit
- SLRG Brevet Basis Pool (ehemals Brevet I) empfohlen (muss bis zum Abschluss der Polizeischule vorgewiesen werden)
Ausbildung
Die Grundausbildung dauert zwei Jahre. Die einjährige Polizeischule schliesst mit der Prüfung der Einsatzfähigkeit ab. Am Ende des darauffolgenden Praxisjahres wird die Berufsprüfung (Polizistin/Polizist mit eidg. Fachausweis) absolviert.
Wo arbeiten Sie?

Der Kanton St.Gallen bietet mit seinen Wäldern, Gewässern, Bergen, Strassen, Autobahnen, Flugplätzen, Häfen und Industriegebieten ein abwechslungsreiches, herausforderndes Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen. So vielfältig wie die urbanen, ländlichen und gebirgigen Kantonsteile ist auch unser Jobangebot.
Unsere Erwartungen
- Charakterstark und belastbar
- offene und loyale Persönlichkeit
- Hundertprozentige Verlässlichkeit
- Kontaktfreudig mit guten Umgangsformen
- Auftrittskompetenz
- Schicht- und Rufbereitschaft
- ständige Weiterbildung

Wir bieten

- umfassende Grundausbildung
- sorgfältige Einarbeitung
- einen sicheren Arbeitsplatz
- unterschiedliche Arbeitsmodelle
- Chancen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung
- attraktive Anstellungsbedingungen
- zeitgemässe Entlöhnung
Karriere-Chancen und Weiterbildung
Nach der Grundausbildung arbeiten Sie bei der Hauptabteilung Regionalpolizei entweder auf einem Polizeistützpunkt bei der Mobilen Polizei oder auf einer Polizeistation. Nebst ihrer Haupttätigkeit werden Sie stetig weiter ausgebildet und lernen die Kantonspolizei St.Gallen mit ihren einzelnen Themengebieten und Schwerpunkten kennen. Nach den ersten Jahren haben Sie die Möglichkeit, sich auf Stellen aller Hauptabteilungen zu bewerben und dort differenzierte Erfahrungen zu sammeln.

Die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden ist uns sehr wichtig. Einerseits gilt es, obligatorische Weiter- oder Ausbildungen zu absolvieren, andererseits können Sie sich individuell weiterentwickeln. Die Abteilung Personalentwicklung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Häufig gestellte Fragen
Als Polizist oder Polizistin zu arbeiten ist statistisch gesehen nicht gefährlicher als andere Berufe. Die Möglichkeit, sich in einer gewalttätigen Situation wiederzufinden, besteht aber. Die Wahrscheinlichkeit, im Extremfall auch von der Schusswaffe Gebrauch machen zu müssen, ist zwar sehr tief, jedoch müssen solche Fragestellungen vor dem Berufswechsel geklärt und allfällige Bedenken ausgeräumt werden. Es kann vorkommen, dass man während einem Einsatz – sei dies physisch oder psychisch – "einstecken" muss. Dann gilt es, weiterhin zu funktionieren und den Auftrag zu erfüllen. Dies benötigt eine gesunde Portion Härte mit sich selbst. Das gilt für Frauen ebenso wie für Männer, denn beide Geschlechter führen dieselben Aufgaben aus.
Ja. Männer müssen mindestens 172 cm, Frauen 165 cm gross sein.
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Ja. Wir wenden folgende Voraussetzungen für die Sehschärfe an (1.0=100%):
- Die Sehkraft muss beidseitig min. 0.8, oder ein Auge mind. 1.0, das andere min. 0.6 betragen. Ist die Sehkraft tiefer, muss eine Sehhilfe getragen werden
- Beidseitig darf die Sehkraft unkorrigiert nicht unter 0.1 betragen
- Das Gesichtsfeld darf nicht eingeschränkt sein
- In der Praxis ungestörte Farbwahrnehmungsfähigkeit
Alle Bewerbenden haben ein augenärztliches Zeugnis, das nicht älter ist als ein Jahr, beizubringen. Ebenso ist eine in der Praxis genügende Farbwahrnehmungsfähigkeit nachzuweisen.
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Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt. Jedoch tolerieren wir keine Tätowierungen im Gesicht oder sichtbare Tätowierungen mit anstössigen oder politischen Sujets. Zudem sind grossflächige, sichtbare Tätowierungen nicht erwünscht.
Ja. Die Militärdiensttauglichkeit und eine absolvierte Rekrutenschule sind keine Voraussetzungen für den Polizeiberuf. Sie müssen uns jedoch über den Grund der Untauglichkeit informieren und bei der Bewerbung gesundheitsbezogene Fragen beantworten. Die Bewerbenden müssen sich unter Umständen einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen. Daraus können Vorbehalte für die Rentenversicherung ausgesprochen werden. Es werden erhöhte Anforderungen an die Gesundheit von Polizeischülerinnen und -schülern gestellt. Gemäss Personalgesetz können durch eine vertrauensärztliche Untersuchung krankheits- und unfallbedingte Auswirkungen auf die Erfüllung der Arbeitspflicht der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abgeklärt werden.
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In der heutigen technisierten Welt ist es notwendig, dass die Polizistinnen und Polizisten an neuen Technologien interessiert sind und diesbezüglich ein gewisses Grundwissen mitbringen. Bei vielen Delikten werden elektronische Hilfsmittel verwendet und müssen auch auf diese Weise ausgewertet werden. Im Weiteren setzen wir voraus, dass bei Schulbeginn das Tastaturschreiben (Zehn-Finger-Blind-Schreibmethode mit mindestens 140 Anschlägen und maximal vier Fehlern) angewendet werden kann. Beim Eintritt in die Polizeischule Ostschweiz wird ein Test durchgeführt.
In der Polizeischule wird keine Ausbildung im Rettungsschwimmen mehr durchgeführt. Die Polizeischülerinnen und -schüler sind aber verpflichtet, bis zum Ende der Polizeischule den Nachweis zu erbringen, das SLRG Brevet, zumindest in Stufe "Basis Pool", erfolgreich absolviert zu haben. Dazu können Kurse bei entsprechenden Wassersport-Sektionen belegt werden. Wir empfehlen, diese Ausbildung bereits vor der Polizeischule zu absolvieren. Zu beachten ist, dass ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Limits zu erreichen. Nicht bestandene Prüfungen haben eine Lohneinbusse zur Folge.
Wird der Eignungstest nicht bestanden, kann dieser innerhalb von 365 Tagen einmal wiederholt werden. Nach drei erfolglosen Versuchen kann ein weiterer Test bei einem der Vertragspartner erst wieder nach drei Jahren absolviert werden. Wenn Sie zum Beispiel beim Assessment trotz gutem Resultat überzählig waren, können Sie sich erneut bewerben. Wir behalten uns jedoch vor, bei knappen Assessment-Resultaten die erneute Bewerbung zurückzuweisen.
Die Kantonspolizei St.Gallen stellt ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jedes Ausbildungsjahr befristet ein. Für die durch die Ausbildung entstehenden Kosten kommt der Arbeitgeber auf. Aktuell werden die Polizeischüler/innen während der Polizeischule mit ca. 4'900 Franken (brutto/Monat) entlöhnt.
Beim vorzeitigen Verlassen der Kantonspolizei St.Gallen entsteht eine Rückzahlungspflicht der Ausbildungs- und Lohnkosten während vier Jahren nach Beginn der Polizeischule.
Bei gleichwertigen Bewerberinnen und Bewerbern kann eine militärische Kaderausbildung einen Vorteil bedeuten. Alle Polizistinnen oder Polizisten werden vom Militärdienst befreit.
Durchdiener in der Grund- und/oder Kaderausbildung, Frauen, die für die Rekrutenschule unterschrieben haben und Zivildienstleistende stellen wir nur ein, wenn der vertraglich vereinbarte Dienst bis zum Polizeischulbeginn geleistet ist.
Beispielsweise ist kein Eintritt in die Polizeischule und somit auch keine Bewerbung möglich, wenn Sie bei Schulbeginn am 1. Oktober:
- die Rekrutenschule nicht formell abgeschlossen haben oder eine solche bereits geplant ist (z.B. bei Frauen)
- als Durchdiener im Militärdienst stehen
- einen Vertrag für einen beginnenden Durchdienerdienst haben
Polizeihundeführer sind, wie auch weitere Spezialgruppen (Taucher, Grenadiere etc.), im Milizsystem tätig. Dies bedeutet, dass man nebst dem normalen Uniformdienst im Nebenamt Hundeführerin oder Hundeführer sein kann. Die Arbeit mit Schutzhunden ist nebst dem normalen Dienst sehr aufwändig und wird vom Arbeitgeber unterstützt. Man muss sich vorher mit den Verantwortlichen im Hundewesen besprechen, um falsche Erwartungen auszuräumen.
Grundsätzlich muss jeder Polizist oder jede Polizistin eine Polizeischule absolvieren. Die Spezialisierung, zum Beispiel innerhalb der Kriminalpolizei, ist erst nach langjähriger Erfahrung in der Grundversorgung möglich. Im Auswahlverfahren ist kein Idealalter erwähnt. Eine 40-jährige Person kann sich wohl bewerben, muss sich aber mit allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern denselben Kriterien unterwerfen und wird nicht höher entlohnt.
Die Kantonspolizei St.Gallen bildet ihren Polizeinachwuchs an der Polizeischule Ostschweiz in Amriswil aus.
Weitere Informationen zum Polizeiberuf und dem Weg dorthin finden Sie unter www.werdepolizist.ch oder www.werdepolizistin.ch.
Noch offene Fragen?
Personalentwicklung
Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen