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Gewalt im häuslichen Bereich (Ehe, Partnerschaft, Familie) ist keine Privatsache und wird nicht geduldet. Rechtfertigungsversuche wie Verniedlichung, Suchtmittelkonsum, Stress und Provokation werden nicht akzeptiert. Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt.
Die Polizei kann eine gewalttätige Person aus der Wohnung weisen und ihr die Rückkehr für vierzehn Tage verbieten. Die Betroffenen haben Anspruch auf Schutz und Hilfe.

Kurzfilm über die Opferhilfe

Kurzfilm über die Opferhilfe in Gebärdensprache: https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/kurzinformationen/gebardensprache/

Hilfe für Gewaltbetroffene

 

Wenn Sie oder Ihr Kind Gewalt erleiden, können Sie sich an eine Hilfseinrichtung wenden. Die Telefonnummern finden Sie auf der Notfallkarte. In einer akuten Gefahrensituation sollten Sie sofort die Polizei um Schutz bzw. Hilfe ersuchen unter Notruf 117.  Weitere Informationen und Adressen der Beratungsangebote finden Sie in unserem Flyer für Betroffene: «Stopp Stalking und Häusliche Gewalt»

Videos mit Informationen zu häuslicher Gewalt in verschiedenen Fremdsprachen: 


Diese Videos wurden realisiert durch www.albinfo.ch. 

Frauenhaus St. Gallen

Wenn Sie sich und Ihre Kinder in Sicherheit bringen müssen und Beratung und Unterstützung brauchen:

Frauenhaus St.Gallen
Telefon 071 250 03 45
www.frauenhaus-stgallen.ch

Beratungsstelle Opferhilfe

Die Beratungsstelle Opferhilfe informiert, unterstützt und berät Frauen und Männer in persönlichen und rechtlichen Fragen. Sie hilft Ihnen auch bei der Eingabe eines Gesuchs um Anordung von Schutzmassnahmen beim Kreisgericht. Die Beratung ist unentgeltlich und kann jederzeit abgebrochen werden. Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle unterstehen einer Schweigepflicht.

Opferhilfe SG – AR – AI
Telefon 071 227 11 00
info@ohsg.ch
www.ohsg.ch


Wohnen Sie in einem anderen Kanton oder wollen Sie mehr darüber wissen, wem die Opferhilfe wie helfen kann, finden Sie hier mehr Informationen: www.opferhilfe-schweiz.ch

Hausarzt / Hausärztin

Wenn Ihnen körperliche Gewalt angetan wurde, sollten Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und ein ärztliches Zeugnis einholen. Gehen Sie dafür zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.

Soforthilfe bei sexueller Gewalt

Wenn Ihnen sexuelle Gewalt angetan wurde, können sie sich in den ersten 3 Tagen nach der Tat (rund um die Uhr) an die Soforthilfe bei sexueller Gewalt im Kantonsspital St.Gallen wenden. Sie erhalten dort Unterstützung und medizinische Hilfe. Verletzungen können behandelt und Krankheiten vorgebeugt werden. Eine rechtsmedizinische Untersuchung, welche für eine allfällige spätere Anzeige wichtig ist, kann vorgenommen werden.

Soforthilfe nach sexueller Gewalt
Kantonsspital St.Gallen
Telefon 071 494 94 94
https://www.kssg.ch/soforthilfe-nach-sexueller-gewalt

Kreisgericht

Wollen Sie eine Trennung regeln, die polizeiliche Wegweisung verlängern oder ein Kontakt- und Annäherungsverbot beantragen ist das Kreisgericht Ihrer Region zuständig. Sie finden die Adresse hier.

FGM Ostschweiz

Haben Sie Fragen zum Thema Frauen- /Mädchenbeschneidung? Wird Druck ausgeübt, dass Sie Ihre Tochter beschneiden lassen sollen? Wollen Sie Ihr/ein Kind vor der rechtlich verbotenen Beschneidung beschützen? Melden Sie sich bei der Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung Ostschweiz:


FGM Ostschweiz / Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität St. Gallen
​Vadianstrasse 24
9001 St. Gallen
Telefon 071 222 88 11
faplasg@fzsg.ch
www.anlaufstelle-fgm-ost.ch

Hilfe für Kinder

 

Für sorfortigen Schutz und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen:
NUK Notunterkunft für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren
Telefon 071 525 00 05
www.notunterkunft-sg.ch

Wenn Kinder und Jugendliche von Gewalt (mit-)betroffen sind, wenden Sie sich an die
Kinderschutzzentrum
Beratungsstelle
071 243 78 02
Falkensteinstrasse 84
9006 St.Gallen
http://www.kszsg.ch/

Hilfe für gewaltausübende Personen

 

Haben Sie jemandem Gewalt angetan und möchten, dass dies nie mehr geschieht? Oder wurden Sie durch die Polizei von zu Hause weggewiesen? Sie finden Unterstützung, Beratung und Information bei der

Beratungsstelle Häusliche Gewalt für gewaltausübende Personen
Telefon 058 229 26 30

Für längerfristige Gewaltberatung und für Unterstützung, Konflikte ohne Gewalt zu bewältigen:
KONFLIKT.GEWALT (kostenpflichtig)
Telefon 078 778 77 80
In St.Gallen und Rapperswil-Jona
www.konflikt-gewalt.ch

Lernprogram für gewaltausübende Personen
Seit dem 1. Juli 2020 bietet die Bewährungshilfe St. Gallen ein spezifisch deliktorientiertes Lernprogramm für gewaltausübende Personen an. Weitere Informationen dazu unter www.lernprogramm.sg.ch.

Häusliche Gewalt – Erkennen und Behandeln in der Arztpraxis

 

Häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz eine weit verbreitete Realität: Eine von fünf Frauen erfährt im Lauf ihres Lebens von ihrem Partner physische oder sexuelle Gewalt, zwei von fünf Frauen psychische Gewalt. Zunehmend wird auch die Häusliche Gewalt gegen Männer aus der Tabuisierung befreit, wobei da die Anzahl geringer ist.

Täter und Opfer finden sich in allen sozialen Schichten, unabhängig von Einkommen, Bildungsstand, gesellschaftlichem Status, Alter, Kultur und Herkunft. Gewalttätige Handlungen sind meist keine einmaligen Vorkommnisse, sondern Bestandteile eines Misshandlungssystems. Die Gewalt nimmt in der Regel im Lauf der Zeit an Intensität und Häufigkeit zu.

Als Arzt oder Ärztin sind Sie nicht alleine mit dem Problem der Häuslichen Gewalt. Es gibt Grenzen beim helfen. Nehmen Sie diese wahr, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bei Unsicherheiten spezialisierte Fachstellen.

                                                                                                                                                                                                                                          

Noch offene Fragen?

Petra Baumann

Petra Baumann

Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen