Biometrischer Ausländerausweis für Angehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten
Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA - sog. Drittstaaten - erhalten für den Aufenthalt in der Schweiz einen biometrischen Ausländerausweis (L, B oder C).
Die Erfassung der Karten mit Datenchip wird für alle Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen von der Ausweisstelle in St.Gallen vorgenommen. Ist eine Biometrieerfassung notwendig, erhalten diese Personen direkt vom Migrationsamt einen Terminvorschlag für die Erfassung.
Die Verlängerungsgesuche für B- und C-Bewilligungen (Verfallsanzeigen) können beim Migrationsamt auf dem Postweg oder elektronisch via Onlineschalter bzw. als PDF per E-Mail an migrationsamt@sg.ch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nicht notwendig.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den untenstehenden Merkblättern in deutscher, französischer, englischer, russischer, albanischer, kroatischer, türkischer und serbischer Sprache.
Merkblätter für den biometrischen Ausländerausweis
- Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- englisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- französisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- kroatisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- albanisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- türkisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- serbisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
- russisch - Merkblatt Biometrischer Ausländerausweis
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