Erklärung Flüchtlinge
Der Volksmund versteht unter dem Begriff Flüchtling häufig diejenigen Personen, die (in der Schweiz) um Asyl nachfragen, wobei unter Asyl der Schutz vor Verfolgung verstanden wird. Die Asylbehörden in der Schweiz differenzieren zwischen:
Asylsuchenden | Abgewiesenen Asylbewerbern | Vorläufig Aufgenommenen | Flüchtlingen |
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Personen ohne Asylentscheid | Personen, die aufgrund des negativen Asylentscheids die Schweiz verlassen müssen | Personen mit einem negativen Asylentscheid, die aber aus bestimmten Gründen in der Schweiz verbleiben können | Personen mit einem positiven Asylentscheid |
Für den Asylentscheid sind ausschliesslich die Bundesstellen im Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Der Bund gewährt Asyl, wenn eine Person glaubhaft machen kann, dass sie wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen (Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken) ausgesetzt sind.
Für Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes sind im Kanton St.Gallen die Gemeinden zuständig. Sie entrichten Sozialhilfe und fördern die Integration in die Gesellschaft (Sprache, beruflich, sozial) mit verschiedenen Massnahmen. Flüchtlinge haben freie Wohnsitzwahl. Bund und Kanton unterstützen mit finanziellen Beiträgen.
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