Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion).
Organisation
Das Handelsregister ist in der Schweiz dezentral organisiert. Für dessen Führung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Mit Ausnahme des Kantons Wallis verfügt jeder Kanton über ein zentrales Handelsregisteramt, welches für das ganze Kantonsgebiet zuständig ist.
Wirksamkeit
Der Handelsregistereintrag hat entweder konstitutive (rechtserzeugende) oder deklaratorische (rechtsverkündende) Wirkung. Eintragungen im Handelsregister werden mit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt wirksam.
Aufgrund der Öffentlichkeit des Handelsregisters gilt eine gesetzliche Kenntnisvermutung. Niemand kann einwenden, er habe eine Eintragung nicht gekannt, die im Handelsregister eingetragen wurde.
Öffentlichkeit
Das Handelsregister ist öffentlich. Neben den im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Einträgen sind auch sämtliche Anmeldungen und Belege für die Öffentlichkeit zugänglich.
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Abteilung Handelsregister
Amt für Handelsregister und Notariate
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