Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein Kreditsicherungsmittel. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen (Art. 492 OR). Der Bürge muss somit bei Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidarbürgschaft schon bei Zahlungsverzug) bis maximal zum vereinbarten Höchsthaftungsbetrag die Schulden des Hauptschuldners bezahlen. Dem Bürgen steht im Umfang der bezahlen Summe ein Rückgriffsrecht auf den Schuldner zu.
Öffentliche beurkundete Erklärung
Bei der öffentlich beurkundeten Erklärung handelt es sich um eine selbständige Beurkundung einer Wissenserklärung, meistens zu Handen einer Behörde.
Vollstreckbare öffentliche Urkunde
Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 hat der Gesetzgeber neu das Institut der so genannten vollstreckbaren öffentlichen Urkunde eingeführt. Vollstreckbare öffentliche Urkunden stellen rechtlich einen definitiven Rechtsöffnungstitel dar, der zum Arrest berechtigt.
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Clemens Meisterhans
Dr.iur.
Amtsleiter
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen