Im offenen Verfahren können alle Anbieter ein Angebot einreichen.
Übersicht Prozessablauf
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Beim offenen Verfahren werden geplante Aufträge von der beschaffenden Stelle öffentlich ausgeschrieben. Somit steht es allen potenziellen Anbietern offen, ein Angebot einzureichen. Die Ausschreibung wird über die Webseite simap.ch ausgeschrieben. Sie ist die gemeinsame elektronische Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.
Das Gesetz sieht eine Rechtsmittelfrist von 10 Tagen vor.
Bei postalischer Zustellung erfolgt die Eröffnung mit Entgegennahme des Briefes. Die Frist beginnt am Folgetag zu laufen und endet am letzten Tag um 24.00 Uhr. Für die Fristberechnung werden nicht nur Werktage gezählt, sondern auch Samstage, Sonntage und Feiertage.
Bei Aufträgen nach IVöB ist eine öffentliche Bekanntmachung des Zuschlages nicht vorgeschrieben. Da jedoch bereits die Ausschreibung im Simap erfasst wurde, empfiehlt es sich, auch die Bekanntmachung über den Zuschlag in simap.ch öffentlich zu publizieren. Diese Bekanntmachung enthält:
a) Art des Vergabeverfahrens;
b) Gegenstand und Umfang des Auftrags;
c) Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers;
d) Datum des Zuschlags;
e) Bezeichnung und Adresse des berücksichtigten Anbieters;
f) Preis des berücksichtigten Angebots oder die tiefsten und höchsten Preise der in das Vergabeverfahren einbezogenen Angebote.
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Ruedi Herzig
Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Reto Gantenbein
Beschaffungsmanagement