Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht Rheintal.
Kreisgericht Rheintal: Zustandekommen der stillen Wahl
Die Wahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters ist eine Majorzwahl. Stille Wahl ist im ersten und zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Für die Ersatzwahl zweier haupt- oder teilamtlicher Richterinnen oder Richter des Kreisgerichtes Rheintal sind zwei Kandidaturen gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
Als haupt- oder teilamtliche Richter des Kreisgerichtes Rheintal sind gewählt:
Andreas Bürgler, Heerbrugg, FDP;
Christof Städler, Altstätten, GRÜNE.
Der auf den 26. September 2021 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.