Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Pilotversuch mit E-Collecting im Kanton St.Gallen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zu weiterführenden Dokumenten.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Unter E-Collecting versteht man das Sammeln von elektronischen Unterschriften zur Unterstützung von Initiativen und Referenden – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen.
E-Collecting soll das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden vereinfachen und den Stimmberechtigten eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich einfach und sicher an direktdemokratischen Verfahren zu beteiligen. Gleichzeitig trägt E-Collecting zur Sicherheit des Sammelprozesses bei. Die elektronischen Unterschriften werden automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen, dadurch werden falsche und mehrfache Unterzeichnungen verhindert. Zudem werden durch E-Collecting die politischen Gemeinden entlastet, weil sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen.
Ja. E-Collecting ergänzt die bisherige Unterschriftensammlung auf Papier. Selbstverständlich können Unterschriften auch weiterhin auf dem herkömmlichen Weg gesammelt werden.
Der Kanton St.Gallen führt E-Collecting phasenweise ein. Die Pilotphase ist auf sieben Jahre ausgelegt. Danach wird die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den bisherigen Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und – falls sich dies als nötig erweisen sollte – geeignete rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Ab dem 1. September 2026 können Stimmberechtigte kantonale Initiativen und Referenden auch elektronisch unterzeichnen. Während der Pilotphase wird E-Collecting mit einer sogenannten Fixanteillösung angeboten. Das bedeutet, dass zu Beginn höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Die übrigen Unterschriften müssen weiterhin auf Papier gesammelt werden.
Die Regierung kann diesen Anteil zu einem späteren Zeitpunkt durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen. Auf diese Weise können die Auswirkungen von E-Collecting auf die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente schrittweise erprobt werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll E-Collecting auch für kommunale Referenden und Initiativen (also auf Gemeindeebene) ermöglicht werden.
Mit dem Pilotversuch im Kanton St.Gallen können erstmalig praktische Erfahrungswerte gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist, und wie sich die neue Beteiligungsmöglichkeit generell auf die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente auswirkt.
Die Einführung von E-Collecting geht auf die Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» zurück, die der Kantonsrat im November 2018 gutgeheissen hat. Damit hat er die Regierung eingeladen, die rechtlichen Grundlagen für Pilotversuche zur elektronischen Unterzeichnung von Initiativen und Referenden auf kantonaler Ebene zu schaffen.
In der Folge wurde die Erarbeitung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen sowie die Konzipierung und Entwicklung der technischen Lösung an die Hand genommen. Im Oktober 2023 erteilte die Regierung nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag für die Realisierung der E-Collecting-Plattform neues Fenster an die Abraxas Informatik AG.
Mit der Verabschiedung des IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative in der Herbstsession 2025 wurden zudem die gesetzlichen Grundlagen für die Pilotversuche mit E-Collecting geschaffen.
Auf der E-Collecting-Plattform des Kantons St.Gallen (www.ecollecting.sg.ch neues Fenster) sind alle kantonalen Initiativen und Referenden mit laufender Sammelfrist aufgeführt. Eine Sammlung kann direkt über die Plattform unterstützt werden. Alternativ kann auch der QR-Code einer Sammlung eingescannt werden, der dem Komitee für die Verwendung auf Unterschriftenlisten oder an Sammelständen zur Verfügung gestellt wird.
Vor der elektronischen Unterzeichnung müssen sich die Stimmberechtigten über das kantonale E-Login neues Fenster eindeutig authentifizieren. Dafür verwendet der Kanton den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (AGOV).
E-Collecting unterliegt erhöhten Sicherheitsanforderungen. Dem Datenschutz und dem Stimmgeheimnis wird beim E-Collecting eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Daten der Personen, die elektronisch unterschreiben, sind weder für das Initiativ- oder Referendumskomitee noch für Dritte zugänglich. Nach Abschluss einer Sammlung werden die entsprechenden Kontrollzeichen unwiderruflich gelöscht, so dass das individuelle Unterschriftenverhalten nicht nachträglich nachvollzogen werden kann.
Ein zusätzlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist die öffentliche Überprüfung des Quellcodes. Sicherheitsforscherinnen und Sicherheitsforscher aber auch alle anderen interessierten Personen können die Plattform auf Schwachstellen prüfen. Meldungen zu bisher unbekannten Schwachstellen werden mit Prämien von bis zu 30'000 Franken belohnt. Dieses so genannte Bug-Bounty-Programm neues Fenster wird auch nach dem Start des Pilotversuchs fortgeführt.
Wichtig ist, dass zweifelsfrei festgestellt werden kann, wer eine elektronische Unterschrift abgibt. Vor der Unterzeichnung erfolgt deshalb eine elektronische Authentifizierung. Anschliessend wird die Stimmberechtigung automatisiert anhand des stehenden Stimmregisters überprüft.
Im gleichen Zug wird zudem geprüft, ob die unterzeichnende Person die betreffende Sammlung bereits unterstützt hat (entweder elektronisch oder durch ihre physische Unterschrift auf einer Unterschriftenliste). Ist dies der Fall, so kann sie dieselbe Sammlung nicht noch einmal unterstützen. Mehrfachunterzeichnungen werden dadurch verunmöglicht.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Pilotversuche mit E-Collecting wurden mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1) geschaffen. Damit gelten für E-Collecting insbesondere die Vorgaben des Gesetzes über Referendum und Initiative sowie die zugehörigen Verordnungen:
- Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1) neues Fenster
- Verordnung über die gemischte Unterschriftensammlung (sGS 125.11) neues Fenster
- Verordnung über das stehende Stimmregister (sGS 125.31) neues Fenster
- Verordnung über das E-Login (sGS 142.31) neues Fenster
Die Botschaft und der Entwurf des IX. Nachtrags sowie die weiteren Unterlagen zum parlamentarischen Geschäft sind im Ratsinformationssystem des Kantonsrats neues Fenster verfügbar.
Ja, die E-Collecting-Plattform neues Fenster ist barrierefrei zugänglich und benutzbar. Sie wurde von der Stiftung «Zugang für alle», der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für digitale Barrierefreiheit, zertifiziert und erfüllt alle Anforderungen der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2 neues Fenster), Konformitätsstufe AA.
Auf der E-Collecting-Plattform neues Fenster stehen verschiedene Erklärvideos zur Verfügung. Sie erklären die wichtigsten Schritte rund um das elektronische Unterzeichnen sowie das Lancieren einer Initiative oder das Ergreifen eines Referendums.
Die Erklärvideos sind auch in Gebärdensprache verfügbar.
Weiterführende Informationen
- Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1) neues Fenster
- IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative neues Fenster
- Verordnung über die gemischte Unterschriftensammlung (sGS 125.11) neues Fenster
- Verordnung über das stehende Stimmregister (sGS 125.31) neues Fenster
- Verordnung über das E-Login (sGS 142.31) neues Fenster
- Informationen zum E-Login neues Fenster
- Informationen zum Bug-Bounty-Programm neues Fenster
- Informationen zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 neues Fenster
