
Amt für Volksschule
AVS-Direkt
St.Gallen, 3. April 2025
Ausgabe 8
Geht an
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen
- weitere Interessierte

- Nachtrag Sonderschulverordnung
- Digitale Transformation, lokaler Umsetzungsprozess
- Aufsicht, jährliche Berichterstattung
- Detailkonzept Aufsicht privater Einzelunterricht
- Aufnahmeverfahren Gymnasium ab 2026
- AVS-Online, 30. April 2025
- «Starterkit 2025» - das Angebot für Personen ohne Lehrdiplom
- Personelles aus dem Amt
Allgemeine Informationen
Nachtrag Sonderschulverordnung
Steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen führen seit einigen Jahren zu einem steigenden Bedarf an Sonderschulplätzen. In den vergangenen Jahren ist es dank grossem Einsatz aller Beteiligten gelungen, eine erhebliche Anzahl von neuen Plätzen zu schaffen. Obwohl einzelne Sonderschulen auch in diesem Jahr zusätzliche Plätze schaffen können, ist dies nicht mehr in gleichem Ausmass wie in den letzten Jahren möglich und es zeigt sich, dass der Bedarf nach Sonderschulplätzen auf das Schuljahr 2025/26 nicht vollumfänglich gedeckt werden kann. Dies bedeutet, dass die Sonderschulen nur einen Teil der angemeldeten Kinder und Jugendlichen aufnehmen können und es zu Absagen kommen wird.
Den kommunalen Schulträgern entsteht durch die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, bei denen ein Sonderschulbedarf festgestellt wurde, die aber keinenSonderschulplatz bekommen, ein erhöhter Aufwand für ein angepasstes Setting. Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 25. März 2025 einen Nachtrag zur Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (sGS 213.951; Sonderschulverordnung) verabschiedet, wonach der Kanton ab 1. August 2025 Schulträgern einen jährlichen pauschalen Beitrag von 15'000 Franken leistet, wenn für eine Schülerin oder einen Schüler eine Sonderschulung verfügt wurde, aber kein Sonderschulplatz zur Verfügung steht. Schulträger und Sonderschulen wurden vergangene Woche direkt durch Regierungsrätin Bettina Surber darüber informiert.
Diese Mitfinanzierung des Kantons kann Schulträger dabei unterstützen, ein passendes Setting für betroffene Schülerinnen oder Schüler zu gestalten, sei dies ein integriertes Setting in der Regelschule oder das Bilden einer separaten Lerngruppe, allenfalls in der Region zusammen mit anderen Schulträgern. Das AVS arbeitet derzeit an der Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmung und wird zeitnah über den Prozess zur Beantragung eines Kantonsbeitrages informieren.
Digitale Transformation, lokaler Umsetzungsprozess (LUP-DT), Zwischenbericht
Im September 2022 wurde den Schulen die Umsetzung des Konzepts «Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation» mit Hilfe des «Planungs- und Informationsleitfadens für die Schulführung» zugestellt. Darin sind Ziele des Bildungsrates formuliert, welche die Schulen der Volksschule per Ende 2028 erreicht haben sollen. Ein erster Meilenstein in diesem Prozess war die freiwillige Standortbestimmung im Januar 2023, bei der sich die Schulen auf Basis eines Selbsteinschätzungsrasters in den vier Teilbereichen Schulkultur, Unterricht, Weiterbildung und Infrastruktur/Support eingeschätzt haben. Diese Selbsteinschätzung diente den Schulen als Ausgangslage und Planungsinstrument für ihren lokalen Umsetzungsprozess. Rund zwei Jahre später haben die Schulen im Rahmen des obligatorischen Zwischenberichts dieselbe Selbsteinschätzung per Ende 2024 erneut vorgenommen.
Dieser Zwischenbericht dient den Schulen als Orientierungshilfe in ihrer vorgenommenen Prozessplanung und dem Bildungsrat als Instrument, um im Sinn einer agilen Prozessbegleitung Anpassungen für die nächsten Schritte auf dem Weg zur Zielerreichung vorzunehmen. 90 Schulträger mit 205 Schuleinheiten haben den Zwischenbericht eingereicht, was einer Beteiligung von 100% entspricht. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass unter der Betrachtung der gesamten Projektzeit (2022 bis 2028) von einer sehr erfreulichen Entwicklung der Schulen gesprochen werden kann. In den letzten zwei Jahren ist bei den Schulen ein bedeutender Entwicklungsschritt erfolgt. Sie setzen sich intensiv und bewusst mit der Digitalisierung auseinander. Die Zielerreichung per 2028 erscheint realistisch. Nachdem bisher für einen grossen Teil der Schulen aufgrund ihrer Rückmeldungen eher die technischen Voraussetzungen im Vordergrund standen, kann nun mit der Schärfung der digitalen Schulkultur vor Ort begonnen werden. Als unterstützendes Instrument folgt nun im nächsten Projektabschnitt mit der Fremdeinschätzung eine Aussensicht. Den Zeitpunkt dieser Fremdeinschätzung wählen die Schulen aufgrund ihres individuellen Prozessfortschritts zwischen 2025-2028 selbständig. Der Termin zur Einreichung des Schlussberichts ist hingegen einheitlich für alle Schulen per Ende 2028 definiert.
Aufsicht, jährliche Berichterstattung
Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2025 vom Bericht über die Schulaufsicht 2024 Kenntnis genommen. Die Schulaufsicht legt im Bericht Rechenschaft über die vielfältige Tätigkeit ab. Der Bericht zeigt die Ergebnisse und Erkenntnisse über die Beaufsichtigung der verschiedenen Beschulungsformen auf und gibt Hinweise zur Tätigkeit der reaktiven Schulaufsicht.
Detailkonzept Aufsicht privater Einzelunterricht
Nach rund einem Jahr Umsetzung und Anwendung des Detailkonzeptes (erlassen vom Bildungsrat am 22. November 2023) hat die Praxis gezeigt, dass Anpassungen und Präzisierungen notwendig sind. Die Anpassungen betreffen vorwiegend administrative Belange (Tarifstruktur) und präzisieren Abläufe und Inhalte (Bewilligungsverfahren).
Neues Aufnahmeverfahren Gymnasium ab Frühling 2026
Die Noten der abgebenden Schulen fliessen neu in die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler ein.
Wer derzeit ins Gymnasium eintreten will, muss eine Prüfung bestehen. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch, Französisch und Mathematik sowie allenfalls einer mündlichen Prüfung in Deutsch und Französisch. Im Gegensatz zu anderen Kantonen spielen die Vornoten bei der Aufnahme ins Gymnasium keine Rolle.
Dies ändert sich nun. Künftig fliessen die Vornoten aus der Oberstufe in die Beurteilung ein. Massgebend sind die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Natur, Mensch, Gemeinschaft (NMG) - wobei der Durchschnitt aus den Fächern Natur und Technik (NT) und Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) zählt. Wer in diesen vier Vornotenbereichen zum Beispiel einen Notendurchschnitt von 5 und in der Aufnahmeprüfung einen Notendurchschnitt von 4 erreicht, erfüllt die Aufnahmebedingungen. Wer sehr gute Vornoten mitbringt, kann auch eine weniger erfolgreiche Prüfung ausgleichen - oder umgekehrt. Die für die Aufnahme notwendige Notenpunktzahl wird vom Bildungsrat festgelegt werden, sobald die Auswertung der aktuellen Aufnahmeprüfungen vorliegt.
Mit dem neuen Aufnahmeverfahren wird die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler von der reinen Tagesform entkoppelt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle für den gymnasialen Weg geeigneten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können und niemand unnötig scheitert. Neu werden nur noch schriftliche Prüfungen durchgeführt, auf mündliche Prüfungen wird verzichtet. Im Fach Deutsch wird der bisherige 90-minütige Aufsatz durch eine 60-minütige Textproduktion ersetzt. Es hat sich gezeigt, dass auf der Sekundarstufe I kaum mehr so lange Texte verfasst werden und die Schülerinnen und Schüler vermehrt handlungsbezogene, kürzere Texte, zum Beispiel Bildbeschreibungen oder Berichte, verfassen müssen. Dies soll nun auch in der Prüfung berücksichtigt werden.
Auf eine Prüfung im Fach Englisch wird auch in Zukunft verzichtet. Damit soll zum einen verhindert werden, dass die Prüfung überfrachtet und zu sprachlastig wird. Zum anderen haben die Auswertungen der bisherigen Prüfungen gezeigt, dass die Leistungen bzw. die Oberstufennote im Fach Französisch am deutlichsten sowohl mit dem Gesamtergebnis der Prüfung als auch mit dem Bestehen der Probezeit korrelieren.
Schliesslich wird es keine Bandbreite mehr geben. Der ausführliche Bericht der abgebenden Schule und deren Empfehlung entfallen. Prüfungskonferenzen sind nicht mehr notwendig, da keine Bandbreitenfälle mehr zu besprechen sind. Allerdings soll den Rektorinnen und Rektoren bei knappen Prüfungsergebnissen ein Ermessensspielraum eingeräumt werden. Damit können besondere Umstände der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, zum Beispiel eine längere Krankheit oder ein Todesfall in der Familie.
Termin Aufnahmeprüfung für das Gymnasium ab 2027
Ab dem Jahr 2027 wird die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium eine Woche früher stattfinden.
Aktuell wird die Aufnahmeprüfung in der 11. Kalenderwoche durchgeführt. Die Rektorinnen und Rektoren der staatlichen Mittelschulen stellen fest, dass dies für die Klassenbildung sowie die Stunden- und die Pensenplanung nicht optimal ist. Die Kantonale Rektorenkonferenz hat deshalb beschlossen, dass die Aufnahmeprüfung ab dem Jahr 2027 in der 10. Kalenderwoche durchgeführt wird. Somit finden die Prüfungen wie folgt statt:
2026 9. und 10. März (Woche 11, wie bisher)
2027 8. und 9. März (Woche 10)
2028 6. und 7. März (Woche 10)
2029 5. und 6. März (Woche 10)
2030 4. und 5. März (Woche 10)
Termine
AVS-Online vom 30. April 2025 **
** für Schulpräsidien und Schulleitungen der Regelschulen sowie Institutionsleitungen der Sonderschulen
Gerne stellen wir Ihnen bereits jetzt den Link für das AVS-Online vom Mittwoch, 30. April 2025, 08.30 bis 09.30 Uhr zu. Ihre Teilnahme freut uns.
Die Schwerpunktthemen des AVS-Online werden anhand der geplanten und laufenden Projekte seitens AVS festgelegt. Am Mittwoch, 30. April 2025 geben wir Ihnen gerne einen Überblick, wo die Schulen sich aktuell im lokalen Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (Zwischenbericht) bewegen und was die Fremdeinschätzung 2025-2028 für Sie bedeutet (erster Überblick). Weiter werden wir noch einmal auf die Neuerungen der Berufseinführung hinweisen und über den Nachtrag zur Sonderschulverordnung informieren.
Sollten Sie Interesse haben das AVS-Online zu besuchen, aber zum Zeitpunkt der Durchführung verhindert sein, tragen Sie sich bitte hier neues Fenster ein. Wir werden Ihnen den Link im Nachgang zustellen.
Zoom-Meeting Mittwoch, 30. April 2025 neues Fenster
Meeting-ID: 847 2963 1018
Kenncode: 65553860
Künftige AVS-Online:
· Mittwoch, 20. August 2025, 08.30-09.30 Uhr
· Mittwoch, 29. Oktober 2025, 08.30-09.30 Uhr
«Starterkit 2025» – das Angebot für Personen ohne Lehrdiplom
Erneut bieten wir ein «Starterkit 2025» für Personen an, die ab Sommer 2025 eine Unterrichtstätigkeit antreten. Sollten Sie in den nächsten Wochen und Monaten eine Person ohne anerkanntes Lehrdiplom für eine Tätigkeit mit Unterrichtsverantwortung anstellen, denken Sie doch an das kostenlose kantonale Angebot «Starterkit 2025». Der erste «Einstiegsblock» findet bereits im Juni 2025 mit drei Kurstagen statt, damit sich diese Personen ohne Lehrdiplom auf den Einsatz an der Schule und in der Klasse vorbereiten können.
Mit verschiedenen Kursen und Modulen, einem Beratungsangebot und der Möglichkeit, die Deutschkenntnisse zu erweitern, unterstützen wir die Teams vor Ort mit allgemeinen Informationen zum Unterricht und den kantonalen Rahmenbedingungen.

Personelles aus dem Amt
Eintritt
Silvia Zurwerra
Silvia Zurwerra startete am 1. April 2025 mit einem Pensum von 50 % als Fachspezialistin Finanzen in der Abteilung Sonderpädagogik.