Amt für Soziales
Newsletter «Revision BehG»
Grüezi
Wir freuen uns, Ihnen den nächsten Newsletter zum Stand und zur Umsetzung der Revision des Behindertengesetzes des Kantons St.Gallen («Revision BehG») zukommen zu lassen. In diesem Newsletter finden Sie aktuelle Informationen zum Stand der Arbeiten.
Beratung im Kantonsrat
Der Kantonsrat hat die drei Nachträge zum BehG in der Frühjahrssession in erster Lesung beraten. Die Geschäftsunterlagen, das Beratungsprotokoll und die Ergebnisse dieser ersten Lesung finden Sie im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 22.25.04, 22.25.05, 22.25.06.
Der I. Nachtrag zum BehG, die Einführung eines neuen Finanzierungsmodells im Bereich Wohnen, wurde vom Kantonsrat grösstenteils unverändert verabschiedet. Beim II. Nachtrag, mit dem eine Stärkung der Behindertengleichstellungsrechte erfolgen soll, hat der Kantonsrat einiges gestrichen: So will er keinen Förderauftrag an die Verwaltung, um die Umsetzung der UN-BRK weiter voranzubringen, keinen gesetzlich vorgeschriebenen, barrierefreien Zugang zur Ombudsstelle IFEG, keinen Überprüfungsmechanismus im Staatsverwaltungsgesetz auf die Übereinstimmung neuer Gesetze mit der UN-BRK und auch keine Erweiterung der Ansprüche für hindernisfreies Bauen. Beim III. Nachtrag zum BehG, mit dem die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Betreuung gesetzlich festgehalten wird, hat der Kantonsrat ebenfalls wenig verändert. Er hat lediglich die Teilung der Kosten von Kanton und Gemeinden abgelehnt und will, dass die gesamten Kosten und damit auch der Vollzug beim Kanton liegen.
Der Kantonsrat wird die Vorlagen in der Sommersession 2026 in zweiter Lesung beraten. Anschliessend folgen die nötigen Volksabstimmungen.die Gemeinden.
Zeitplan erster Revisionsschritt
Der Kantonsrat hat für die Beratung der Vorlagen zwei Sitzungen der vorberatenden Kommission beansprucht. Dadurch hat sich die parlamentarische Beratung um eine Session verzögert. Entsprechend können die nötigen Volksabstimmungen erst Ende 2026 stattfinden.
Das führt dazu, dass bis zum Vollzug etwas mehr Zeit eingeplant werden muss. So kann beispielsweise der Auftrag zur Schaffung einer unabhängigen Einschätzungsstelle erst nach einem Ja an der Urne vergeben werden. Damit die Einschätzungsstelle genügend Zeit hat, ihre Arbeit aufzunehmen, wird der Vollzug des ersten Nachtrags frühestens Mitte 2027 starten können.
Stand zweiter Revisionsschritt
Die Arbeiten am zweiten Revisionsschritt laufen ebenfalls weiter. Mit diesem soll ein neues Finanzierungssystem für den stationären Bereich Wohnen entwickelt werden. Ziel ist ein möglichst einheitliches Finanzierungssystem mit möglichst wenig Fehlanreizen zwischen dem ambulanten und dem stationären Angebot.
Die Projektorganisation aus dem ersten Revisionsschritt wurde beibehalten. Auftraggeberin ist auch in diesem Projekt die Regierung, der Projektausschuss ist zusammengesetzt aus Vertretenden des Departementes des Innern, des Bildungsdepartementes und des Finanzdepartementes. Die Projektleitung liegt weiterhin beim Amt für Soziales. Auch die Begleitgruppe aus Vertretenden der stationären und ambulanten Leistungsanbietenden, der Behindertenkonferenz St.Gallen und Appenzell sowie von Selbstvertretenden und ihren Organisationen bleibt bestehen. Die Begleitgruppe beurteilt die Inhalte jeweils auf strategischer Ebene. Zusätzlich wurde für den zweiten Revisionsschritt eine Fachgruppe aufgebaut. Sie besteht aus Vertretenden der stationären Leistungserbringenden mit spezifischem Wissen zum aktuellen Finanzierungssystem. Die Fachgruppe ist eng in die Erarbeitung der Grundlagen für den zweiten Revisionsschritt eingebunden.
Die Arbeiten schreiten voran, allerdingst wurde auch in diesem Projekt der Zeitplan in Absprache mit der Regierung um ein Jahr nach hinten verlängert. Ein neues Finanzierungssystem im stationären Bereich hat weitreichende Folgen für die Anbietenden. Auch müssen zahlreiche Übergangsfragen umfassend abgeklärt werden, wie etwa, was mit dem Schwankungsfonds passieren wird. Der Vollzug der neuen gesetzlichen Grundlagen ist – mit genügend langen Übergangsfristen ab Einführung – auf Anfang 2029 vorgesehen.
Wir wünschen frohe Ostern!
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Revision des Behindertengesetzes und wünschen Ihnen frohe Ostern! Falls Sie keine News zur BehG-Revision mehr erhalten möchten, können Sie sich am Ende dieses Newsletters abmelden. Bitte zögern Sie nicht, diesen Newsletter auch an weitere interessierte Personen aus Ihrem Umfeld weiterzuleiten. Die Anmeldung für den Newsletter ist ganz einfach über das Anmeldeformular neues Fenster möglich.