In den letzten acht Wochen erhöhte sich die Anzahl der Ausbrüche und Fälle von Vogelgrippe in Europa deutlich und in Deutschland kam es in den letzten zwei Wochen sprunghaft zu vermehrten Ausbrüchen bei Geflügel. Ein erster Fall von Vogelgrippe wurde auch bei einem Wildvogel in der Schweiz festgestellt.
Eine tot aufgefundene Graugans auf dem Gebiet der Gemeinde Vinelz am Bielersee (KT BE) wurde positiv für H5N1 HPAI getestet. Aufgrund dieses Falls werden gemäss einer neuen Verordnung des BLV Beobachtungsgebiete eingerichtet. Diese umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee und Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal). In diesen Gebieten gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.
In Deutschland erfolgten im Wildvogelbereich vereinzelte Nachweise; ungewöhnlich viele Nachweise sind aktuell bei Kranichen zu beobachten. Einflussnahmen auf den Verlauf und die Ausbreitung von HPAIV-Infektionen in Wildvogelpopulationen sind kaum möglich. Das Einsammeln von Kadavern hat sich als Massnahme als sinnvoll erwiesen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Totfunde und auffällige Krankheitsfälle (neurologische Symptome) bei Wildvögeln den Behörden (Wildhüter oder Veterinärdienst) zu melden.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmassnahmen (z.B. Hygieneschleusen) genau eingehalten werden. Wenn Tiere ohne klinische Anzeichen sterben, wenn die Tiere plötzlich apathisch sind, ein stumpfes und struppiges Federkleid haben, nicht fressen wollen oder Atemnot zeigen, dann muss dies umgehend bei einem Tierarzt oder beim Veterinärdienst gemeldet werden.
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