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Publiziert am 13.11.2025 15:03 im Bereich Veterinärwesen
Graugänse am Ufer

Am 12. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich nachgewiesen. Dieser neue Fall ist ausserhalb der derzeit geltenden Beobachtungsgebiete und einige Tage nach dem Auffinden eines ersten infizierten Wildvogels im Kanton Bern aufgetreten.

Um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seine Verordnung vom 6. November 2025 angepasst und neue Beobachtungsgebiete festgelegt, in denen Schutzmassnahmen obligatorisch sind. Für den Kanton St.Gallen wird sich das Beobachtungsgebiet (3 km breiter Streifen) entlang des Bodensees und des Rheins bis St. Margrethen sowie entlang des Zürichsees erstrecken. Die angepasste Verordnung gilt bis am 31. März 2026. 

Die Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten sind verpflichtet, Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen. Diese haben zum Ziel, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Das Geflügel muss so gehalten werden, dass jeder Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist, die verschiedenen Arten (Hühner, Enten, Gänse, Laufvögel) sind getrennt zu halten und im Stallbereich gelten Zugangsbeschränkungen und strenge Hygienemassnahmen.

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten. Im Fall von Verdachtssymptomen, wie Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünnen oder fehlenden Eischalen, Apathie oder erhöhter Sterblichkeit, müssen sie unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren.

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.

Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bis jetzt nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Die Medienmitteilung neues Fenster sowie weitere Informationen des BLV finden Sie hier neues Fenster.

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