Der Veterinärdienst des Kantons St.Gallen hat kürzlich einen Workshop organisiert, an welchem die Umsetzung der Massnahmen anhand des fiktiven Beispiels eines ASP-Ausbruchs beim Wildschwein im nördlichen Kantonsteil diskutiert wurde. Teilnehmer waren die verschiedenen betroffenen Fachämter, ausserkantonale Behörden, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie Branchenvertreter.
Die Bedrohungslage eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Schweiz ist real. Die Seuche grassiert seit einigen Jahren in den Ländern Osteuropas und betrifft sowohl Wild- wie auch Hausschweine. Zwei isolierte Fälle bei den Wildschweinen sind in Belgien und im Westen Polens aufgetreten. Die Erfahrungen in diesen Ländern zeigen, dass es Jahre dauern kann, solche Ausbrüche wieder unter Kontrolle zu bringen.
Im Sommer dieses Jahres wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Technische Weisungen für Mindestmassnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei freilebenden Wildschweinen erlassen. Darin sind die Vorsorgemassnahmen sowie die Bekämpfungsmassnahmen im Falle eines Ausbruchs von ASP beim Wildschwein beschrieben.
Bedrohung für den Kanton St.Gallen?
Die Fälle im Ausland zeigen, dass ASP nicht nur durch die Wildschweinewanderungen verursacht ist, sondern auch unvermittelt hunderte Kilometer entfernt von den bekannten Seuchengebieten auftreten kann. Ein klares Indiz dafür, dass das Virus durch den Menschen verschleppt wird. Dadurch ist eine Risikoabschätzung praktisch unmöglich. Ein Ausbruch kann jederzeit erfolgen.
Im Kanton St.Gallen gibt es zwar nur wenige Wildschweinpopulationen, grössere Vorkommen gibt es jedoch in der nördlichen Schweiz und im Jura. Ein ASP-Ausbruch beim Wildschwein könnte gerade im Grenzgebiet zum Kanton Thurgau, das als schweinedichte Region gilt, die Hausschweine gefährden.