Immer wieder kommt es vor, dass Angehörige der Polizei aufgrund von defekten Lichtsignalen, Unfällen, Veranstaltungen oder Ähnlichem die Verkehrsregelung übernehmen. In diesem Kapo-Ratgeber erklären wir Ihnen, was die Handzeichen der Polizeiangehörigen bedeuten und wie Sie sich bei entsprechender Zeichengebung verhalten müssen.
Die Weisungen der Polizei gehen den allgemeinen Regeln, dem Halt, den Signalen sowie auch den Markierungen vor – so steht es im Artikel 27 des Strassenverkehrsgesetzes (vgl. Art 27 Abs. 1 SVG). Sollten Sie dementsprechend an eine Kreuzung fahren, an der Angehörige der Polizei die Verkehrsregelung übernommen haben, sind die Anzeigen der Lichtsignale zu ignorieren und die entsprechenden Verkehrszeichen der Polizeiangehörigen zu befolgen. Es kann auch vorkommen, dass Angehörige von weiteren weisungsbefugten Organen die Verkehrsregelung übernehmen – zu ihnen gehören unter anderem uniformierte Angehörige von militärischen Verkehrsorganen, der Feuerwehr und des Zivilschutzes, der Verkehrskadetten sowie gekennzeichnete Angehörige von privaten Verkehrsdiensten (vgl. Art 67 SSV).
Eines der wichtigsten Handzeichen der Polizei und den anderen weisungsbefugten Organen ist das Hochhalten eines Arms (vgl. Abb.1). Dieses Zeichen ist vergleichbar mit einer roten Ampel und bedeutet «Halt vor der Verzweigung» für alle Richtungen.