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Publiziert am 24.02.2022 15:54 im Bereich Gerichte

Beschränkte Öffentlichkeit an den mündlichen Anwaltsprüfungen

Die mündlichen Anwaltsprüfungen finden zwischen Montag, 14. März 2022, und Freitag, 18. März 2022, jeweils am Vormittag ab 08.00 Uhr, sowie am Montag, 14. März 2022, bis Mittwoch, 16. März 2022, jeweils am Nachmittag ab 14.00 Uhr statt. Nach der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind keine diesbezüglichen Vorkehrungen mehr vorgesehen. Aus Platzgründen bleibt die Anzahl Zuschauerinnen und Zuschauer aber beschränkt.

Vorgesehen ist, dass an den jeweiligen Halbtagen maximal zwölf Personen, aufgeteilt in zwei Gruppen à sechs Personen, die mündlichen Prüfungen mitverfolgen können. Davon ausgenommen sind die Prüfungen am Dienstag, 15. März 2022; an diesem Tag sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.

Um die Durchführung dieser Massnahme sicherzustellen, ist Folgendes vorgesehen:

-          Es können maximal zwei Prüfungen besucht werden.

-          Für die Teilnahme an der Prüfung als Zuschauerin oder Zuschauer ist eine Anmeldung beim Sekretariat der Prüfungskommission (suzanna.moser@sg.ch) erforderlich. Bitte geben Sie bei dieser Gelegenheit Ihren Wunschtermin / Ihre Wunschtermine an. Wir werden ihn / sie nach Möglichkeit berücksichtigen, behalten uns aber eine Zuteilung nach Verfügbarkeit vor. Die Anmeldung hat bis 2. März 2022 zu erfolgen.

-          Personen, die sich bereits angemeldet haben, brauchen dies nicht mehr zu tun.

Sie erhalten rechtzeitig eine Bestätigung des Termins, an dem Sie die Prüfung mitverfolgen können.