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Publiziert am 06.06.2019 11:05 im Bereich Gerichte

Anlässlich der Prüfungen im Herbst 2018 und im Frühjahr 2019 wurden die massgeblichen Gesetze nicht nur physisch durch Abgabe der amtlichen Ausgaben, sondern auch elektronisch mittels Zugangs zu den Seiten www.admin.ch und www.gesetzessammlung.sg.ch zur Verfügung gestellt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten hatten dabei die Möglichkeit, die Gesetze direkt im Browser zu konsultieren und / oder sie als pdf herunterzuladen. An dieser Form der Zurverfügungstellung wird sich in der kommenden Prüfung im Herbst 2019 nichts ändern. Anders als in den beiden vergangenen Prüfungen werden aber lediglich die offensichtlich relevanten Gesetze auch physisch abgegeben. Aus der Sicht der Prüfungskommission weniger wichtige Erlasse stehen nur noch elektronisch zur Verfügung.