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Publiziert am 07.01.2019 10:10 im Bereich Gerichte

Das Kantonsgericht weist darauf hin, dass die Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten (sGS 963.75) revidiert wurde. Die geänderte Honorarordnung ist per 1. Januar 2019 in Kraft.

Der Erlasstext wurde im Amtsblatt des Kantons St.Gallen Nr. 51 vom 17.12.2018 publiziert.