Mit Schreiben vom 2. Februar 2021 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Finanzdepartements.
Mit Schreiben vom 2. Februar 2021 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Finanzdepartements.