Mit der Gesetzgebungsvorlage im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat fünf Gesetzesnachträge und die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Beratung. Im Zentrum stehen einerseits Anpassungen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und anderseits die Förderung der Kinderbetreuung. Die einzelnen Elemente der Sammelvorlage stammen aus unterschiedlichen Projekten.
Im Projekt Strukturierter Dialog (NFA-Effekte/Gemeinden) haben sich der Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden darauf verständigt, die sich abzeichnenden Mindererträge aus dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich gemeinsam zu tragen. Es wurde eine jährliche Gemeindebeteiligung von 24 Millionen Franken vereinbart. Da die Gemeinden gemäss Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» (29.18.01) zu 50 Prozent die Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von 5 Millionen Franken finanzieren, wurde die finanzielle Zielvorgabe im Strukturierten Dialog auf 26,5 Millionen Franken erhöht.
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden anpassen
Die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton soll durch strukturelle Veränderungen angepasst werden. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen und Synergiegewinne in der Aufgabenerfüllung. Die verfassungsmässigen Prinzipien der Aufgabenzuteilung sollen stärker berücksichtigt werden.
Gemeinden und Kanton haben folgende fünf Massnahmen erarbeitet: Vollständige Übernahme der Durchführungskosten der Pflegefinanzierung durch die Gemeinden, Einführung einer Gemeindepauschale für die Beschulung in einem Sonderschulinternat, Finanzierung der Elternbeiträge der Sonderschulung durch die Sozialhilfe der Gemeinden, Mitfinanzierung der Lehrmittel durch Gemeinden zu 50 Prozent und Überwälzung der Verlustscheinforderungen auf die Gemeinden bei uneinbringlichen Krankenkassenprämien.
Die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen auf den Kanton sind in folgender Übersicht aufgeführt: