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Publiziert am 06.11.2019 09:15 im Bereich Allgemein

Die Krankenkassenprämien sind heute für viele Menschen eine hohe Belastung. Auch im Kanton St.Gallen, obwohl hier die Menschen klar weniger Prämien bezahlen als der Schweizer Durchschnitt. Ab dem Jahr 2020 sollen mehr Mittel für die Prämienverbilligung eingesetzt werden, um neue Vorgaben des Bundes zu finanzieren und Familien mit unteren und mittleren Einkommen besser entlasten zu können. Das haben die St.Galler Regierung und der Kantonsrat beschlossen. Über die dazu notwendige Gesetzesanpassung wird am 17. November 2019 abgestimmt.

Krankenkassenprämien sind Kopfprämien. Eine Person mit einem tiefen Lohn bezahlt darum gleich viel Prämien wie jemand mit einem hohen Einkommen. Die Prämienverbilligung wurde als soziales Korrektiv eingeführt mit dem Ziel, Menschen mit tieferen Einkommen bei den Krankenkassenprämien zu entlasten. Die Mittel für die Prämienverbilligung sind heute knapp bemessen. In den letzten Jahren mussten die Voraussetzungen für den Bezug einer Prämienverbilligung laufend verschärft werden. «Das hat dazu geführt, dass viele Personen trotz steigender Krankenkassenprämien weniger Prämienverbilligung erhalten haben oder ihren Anspruch auf Prämienverbilligung ganz verloren haben. Mit dieser Vorlage sollen Familien wieder besser entlastet werden, so dass der Kanton St.Gallen die gesetzlichen Vorgaben, Personen mit unteren und mittleren Einkommen zu entlasten, erfüllt», sagt Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann. 

Rechtliche Anpassungen berücksichtigt

Aufgrund der Vorgaben des Bundesrecht muss der Mindestsatz für die Verbilligung der Kinderprämien von Familien mit unteren und mittleren Einkommen von 50 auf 80 Prozent erhöht werden. Gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil zur Prämienverbilligung im Kanton Luzern sollen im Kanton St.Gallen zudem auch die Einkommensgrenzen von Familien mit unteren und mittleren Einkommen angehoben werden. Diese Verbesserung werden Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung erhalten. Der zusätzliche finanzielle Bedarf beläuft sich auf rund 12,0 Millionen Franken. Er liegt um rund 2,0 Millionen Franken über dem heute gesetzlich möglichen Höchstvolumen, das für die Prämienverbilligung zur Verfügung gestellt werden kann. Für die Erhöhung um 12 Millionen Franken ist eine Volksabstimmung notwendig.

Verbesserung der Bezugsvoraussetzungen

Eine Prämienverbilligung wird einer Person im Kanton St.Gallen im Jahr 2019 ausgerichtet, wenn sie mehr als 16% bis 20% des massgebenden Einkommens für die Krankenkassenprämien verwenden muss. Regierung und Kantonsrat möchten die Gelder für die Prämienverbilligung für das Jahr 2020 (im Rahmen der neuen gesetzlichen Grenzen) so bemessen, dass eine weitere Verschlechterung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Prämienverbilligung möglichst vermieden werden kann und die neuen Vorgaben des Bundes umgesetzt werden können. Deshalb sollen die gesetzlichen Grenzen stärker – das heisst nicht nur um je 2,0 Millionen Franken, sondern um insgesamt 9,7 Millionen Franken angehoben werden. Damit besteht Spielraum, um auf Entwicklungen bei der Prämienverbilligung reagieren zu können.