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Publiziert am 27.09.2019 08:14 im Bereich Allgemein

Die Gemeinden sollen mehr Spielraum für Änderungen ihrer Rahmennutzungspläne erhalten, bis sie die Ortsplanung an das neue Planungs- und Baugesetz angepasst haben. Damit sollen sich die Gemeinden einfacher weiterentwickeln können. Die Regierung schickt den entsprechenden Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz bis am 22. November 2019 in die Vernehmlassung.

Das neue Planungs- und Baugesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Innert zehn Jahren müssen die Gemeinden ihre Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) an das neue Recht anpassen. Nicht genau geregelt war bis anhin, ob und wie weit kommunale Rahmennutzungspläne vor der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanungen teilweise geändert werden dürfen.

Mit dem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz sollen Gemeinden ihre Rahmennutzungspläne mittels Teilrevisionen auf der Basis des alten Baugesetzes anpassen können. Diese Möglichkeit soll grundsätzlich für sämtliche Zonen bestehen. Weiterhin können die Gemeinden unter bestimmten Umständen – wie im Kreisschreiben des Baudepartementes an die Gemeinden vom 8. März 2017 aufgezeigt – Teilzonenpläne auch nach neuem Recht erlassen. Auf jeden Fall setzt das Bundesrecht für alle Teilzonenpläne voraus, dass eine Teilrevision nach neuem oder nach altem Recht sowohl die anstehende Gesamtrevision der Ortsplanungen nicht präjudiziert wie auch dem Grundsatz der ortsplanerischen Gesamtsicht Rechnung trägt.

Die Regierung lädt interessierte Kreise ein, zum Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. November 2019. Der erste Nachtrag tritt frühestens am 1. Juli 2020 in Kraft.

Der Nachtrag beschränkt sich gemäss den Vorgaben des Kantonsrates darauf, die Übergangsbestimmung anzupassen. Materielle Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sollen in einem zweiten Nachtrag behandelt werden. Das Baudepartement hat die Arbeiten dafür bereits in Angriff genommen. Zurzeit sammelt das Baudepartement die mit dem neuen Gesetz gemachten Erfahrungen und wertet diese aus. Die Vernehmlassung zum zweiten Nachtrag soll 2020 starten.