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Publiziert am 05.06.2019 10:27 im Bereich Allgemein

Nach Einführung des neuen Lohnsystems (NeLo) wurde in diesem Frühjahr in der kantonalen Verwaltung erstmals eine departementsübergreifende Lohngleichheitsprüfung durchgeführt. Die Analyse, die rund 4'400 Mitarbeitende umfasste, kam zum Ergebnis, dass der massgebende Toleranzwert von fünf Prozent deutlich unterschritten wird. Demgemäss liegen keine begründeten Hinweise auf eine systematische Lohndiskriminierung in der kantonalen Verwaltung vor.

Der verfassungsmässige Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist nicht nur im kantonalen Personalrecht verankert, sondern war auch wegweisend bei der Entwicklung des neuen Lohnsystems (NeLo). Für die Regierung ist es wichtig, dass die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern auch in der täglichen Praxis tatsächlich erreicht wird. Mit dem Beitritt des Kantons St.Gallen zur Charta Lohngleichheit im öffentlichen Sektor hat die Regierung dies unterstrichen. 

Erstmalige Lohngleichheitsprüfung 

Nachdem NeLo zu Beginn dieses Jahres eingeführt wurde, hat das Personalamt ein auf derartige Lohnvergleiche spezialisiertes Beratungsunternehmen damit beauftragt, eine Lohngleichheitsprüfung in der kantonalen Verwaltung (Departemente, Staatskanzlei und Gerichte) durchzuführen. Dabei wurden die Löhne derjenigen Mitarbeitenden überprüft, deren Stelle einer Referenzfunktion des neuen Lohnsystems zugewiesen ist. Nicht überprüft wurden die Löhne der Lehrpersonen der kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen, bei denen das Potenzial für Lohnungleichheiten aufgrund des Lohnsystems mit Klassen und Stufen sowie vorgegebenen Lohnentwicklungen ohnehin stark begrenzt wird. 

Die Lohngleichheitsprüfung beruhte auf der Anwendung des Werkzeugs «Logib», das im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt wurde. Die Prüfung soll zeigen, ob im untersuchten Bereich die Vermutung von Lohngleichheit beziehungsweise von Lohndiskriminierung vorliegt. Mit anderen Worten soll derjenige Teil des Lohnunterschiedes zwischen Frauen und Männern ermittelt werden, der einzig auf das Geschlecht und nicht auf objektive, beobachtbare Merkmale zurückzuführen ist. Zum Ausgleich für die Interpretation der Ergebnisse gilt eine Toleranzschwelle von fünf Prozent. 

Keine systematische Diskriminierung feststellbar 

In der kantonalen Verwaltung wurden die Löhne von 4'383 Mitarbeitenden (davon 1'931 weiblich und 2'452 männlich) untersucht. Die Prüfung ergab, dass Frauen unter Berücksichtigung der aggregierten Datenbasis bei sonst gleichen Voraussetzungen rechnerisch 2,4 Prozent weniger verdienen als Männer. Da dieser Wert unter der definierten Toleranzschwelle von fünf Prozent liegt, kann davon ausgegangen werden, dass keine begründete Vermutung einer systematischen Lohndiskriminierung vorliegt.

Geringere Unterschiede in der Zukunft zu erwarten 

Die Regierung geht davon aus, dass der festgestellte Lohnunterschied nach der Einführung von NeLo weiter reduziert werden kann. Zum einen werden alle Stellen einer konsequent geschlechtsneutral umschriebenen Referenzfunktion zugewiesen. Zum anderen werden Erwerbsunterbrüche zur Erfüllung von Familien-, Eltern- und Betreuungspflichten bei der Erfahrungsberechnung für die Festlegung des Anfangslohns systematisch berücksichtigt. Jedenfalls sollen auch in Zukunft umfassende Lohngleichheitsprüfungen vorgenommen werden. Da derzeit ohnehin das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (SR 151.1; abgekürzt GlG) dahingehend revidiert wird, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen lassen müssen, kann der Rhythmus für die Durchführung künftiger Lohngleichheitsprüfungen darauf abgestimmt werden.