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Publiziert am 31.05.2019 08:34 im Bereich Allgemein

Die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates berichtet über ihre Prüfung der Amtsführung von Regierung, Staatsverwaltung und öffentlich-rechtlichen Anstalten. Fokussiert hat sich die Kommission in diesem Amtsjahr auf das Öffentlichkeitsgesetz, das Amt für Handelsregister und Notariate, die Abfall- und Deponieplanung, das kantonale Integrationsprogramm und die Personalpolitik des Kantons.

In ihrem diesjährigen Bericht legt die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Felix Bischofberger, Thal, einen speziellen Fokus auf die Ziele der Personalpolitik 2017 bis 2019. Besonders untersuchte die Staatswirtschaftliche Kommission, wie die Ziele definiert und kontrolliert werden und wie die beschlossenen Massnahmen in den Departementen umgesetzt werden. Der Kanton bekennt sich zu einer zeitgemässen, sozial verantwortungsvollen und wirtschaftlich tragbaren Personalpolitik. Aufgaben und Stellung des Personalamtes sowie die Zusammenarbeit mit den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten sind in Gesetz und Verordnung festgehalten.

Personalpolitik verbindlich umsetzen

Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass dem Personalamt eine zentrale Rolle im Bereich der Personalpolitik zukommt. Diese Stellung kann sich als schwierig erweisen, weshalb die fachliche Unabhängigkeit gegenüber den Departementen – auch gegenüber dem Finanzdepartement – stets gewahrt sein muss. Die Umsetzung der Ziele und Massnahmen der Personalpolitik liegt in der Verantwortung der Departemente. Nach Ansicht der Kommission haben die Departemente die Verantwortung nur unzureichend wahrgenommen. Die Kommission empfiehlt, dass der Umsetzung der Ziele und Massnahmen mehr Nachdruck verliehen wird. Sie beantragt zudem, dass die Ziele zukünftig für verbindlich erklärt werden. Ziele und Massnahmen sollen kein blosser «Papiertiger» sein, sondern sind im jeweiligen Zeitraum umzusetzen.

Bei der Prüfung der Personalaufwandsteuerung wurde ersichtlich, dass die Departemente die neu gewonnenen Spielräume der Personalführung aktiv nutzen und gestalten. So können die vorhandenen Personalressourcen optimal eingesetzt werden. Die Kommission wünscht sich eine stärkere «Konzernsicht», da das «Silodenken» in den Departementen immer noch verbreitet ist. Die Befragungen zum neuen Lohnsystem (NeLo) haben gezeigt, dass diverse Faktoren zur suboptimalen Einführung beigetragen haben, insbesondere die verbesserungsfähige Kommunikation wird erwähnt. Die Kommission empfiehlt, die Kommunikation im Bereich der Personalpolitik zu verbessern und auszubauen. Zudem beantragt sie, dass die bestehende NeLo-Systematik durch eine unabhängige, externe Stelle überprüft wird, insbesondere auch in Bezug auf die Stellung der Staatskanzlei.

Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsgesetz

Zufrieden zeigt sich die Staatswirtschaftliche Kommission mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes in der Verwaltung. Die Umsetzung lief ruhig und reibungslos. Seit November 2014 wurden 15 formelle Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten gestellt. Die geringe Zahl zeigt, dass das Gesetz seinen Nutzen erfüllt, in der Praxis jedoch nicht viel verändert hat.

Prozesse und Strukturen beim Amt für Handelsregister und Notariate

Bei der Prüfung des Amtes für Handelsregister und Notariate konzentrierte sich die Staatswirtschaftliche Kommission auf die Organisation, die Arbeitsweise und die Prozesse. Zudem wurde die Einführung des Registers für Urkundspersonen überprüft. Die Kommission konnte die Kritikpunkte, die ihr zugetragen wurden, grösstenteils widerlegen. Teilweise hat das Amt bereits Massnahmen eingeleitet. Bei der Kommunikation nach aussen und bei der Priorisierung einzelner Projekte besteht noch Verbesserungspotenzial.

Abfall- und Deponieplanung geprüft

Die Staatswirtschaftliche Kommission stellte fest, dass die Herausforderungen bei der Abfall- und Deponieplanung gross sind. Insbesondere die Deponieplanung ist nicht frei von Konflikten und Rückschlägen. Positiv nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Kanton seine Verantwortung im geprüften Bereich wahrnimmt. Um die Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, muss der Kanton weiterhin fachlich qualifiziertes Personal gewinnen und halten, die Planung laufend den neuen rechtlichen, technischen und politischen Gegebenheiten anpassen sowie die Gemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung begleiten und stärken.

Fokus auf Programmvereinbarung in der Integrationsförderung

Bei der Prüfung der Umsetzung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen legte die Staatswirtschaftliche Kommission den Fokus auf die Programmvereinbarung mit dem Bund betreffend die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton St.Gallen. In diesem Zusammenhang wurde das kantonale Integrationsprogramm geprüft. Der Kanton setzt beide Programme sehr gut um und nimmt seine Aufsichtspflichten wahr. Eine zentrale, vom Kanton gesteuerte Integrationspolitik wird nicht angestrebt, die Hoheit über die finanziellen Mittel soll weiterhin beim Kanton liegen. Für die Verteilung der finanziellen Mittel wurde ein bedarfsgerechtes System entwickelt.

Datenschutz und Geschäftsbericht der Regierung unter der Lupe

Die Staatswirtschaftliche Kommission nimmt auch die Aufsicht über die kantonale Fachstelle für Datenschutz wahr. Die Kommission zeigt sich zufrieden mit dem diesjährigen Bericht der Fachstelle. Erfreulich ist, dass die Fachstelle vermehrt an datenschutzrelevanten Vernehmlassungen teilnimmt und zu Fragen des Datenschutzes Stellung bezieht. Unter verschiedenen thematischen Dauerbrennern weist die Staatswirtschaftliche Kommission speziell auf die Videoüberwachung hin. Die Kommission ist nach wie vor gewillt, das zwischen Fachstelle und Regierung kontrovers diskutierte Thema sachlich aufzuarbeiten. Bedauerlich ist, dass die bis im Herbst 2018 angekündigte Cloud-Strategie des Kantons keine erkennbaren Fortschritte gemacht hat. Die Kommission empfiehlt, die Arbeiten rasch wieder an die Hand zu nehmen.

Eine weitere Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission ist die Prüfung des Ergebnisses des Regierungscontrollings, das Teil des Geschäftsberichts der Regierung ist. Der Geschäftsbericht selbst gibt einen guten Überblick über das Jahr 2018 und wird als aussagekräftiger und gehaltvoller beurteilt als in den Vorjahren. Einige Aspekte erachtet die Staatswirtschaftliche Kommission weiterhin als verbesserungsfähig. So sind die Begründungen für den zeitlichen Verzug von Projekten oft zu pauschal und oberflächlich.

Der Kantonsrat berät den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission in der kommenden Junisession in einer einzigen Lesung. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.19.03 zu finden.